Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Stadt ForstDie Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 10.10.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. SVV/0155/2025). Ein Planungsziel ist die langfristige Sicherung des Betriebs des Wirtschaftsdüngerlagers. Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich ist ca. 23.494 m² groß und umfasst das Flurstück 410 der Gemarkung Forst, Flur 37.
Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit dem Umweltbericht, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 27.10.2025 bis einschließlich 30.11.2025 auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen
https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm
sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für förmliche Planungen (Planungsportal) veröffentlicht.
Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), in der Stadtbibliothek im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Linden-straße 10-12, 03149 Forst (Lausitz), während folgender Öffnungszeiten möglich: Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sind in Form des Umweltberichtes mit integrierten Aussagen zum Artenschutz und zur Grünordnung sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und werden mit ausgelegt.
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan (Stand Juni 2025): Im Rahmen des Umweltberichtes erfolgte eine vollständige Betrachtung und Bewertung der Schutzgüter Mensch (insbesondere die menschliche Gesundheit, Bevölkerung), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Fläche, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter bzgl. des derzeitigen Umweltzustandes und bzgl. der umweltbezogenen Auswirkungen. Des Weiteren erfolgte eine entsprechende Bewertung ggf. relevanter Schutzgebiete und Schutzobjekte. Außerdem werden Aussagen zu Vermeidung-, Verminderung-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von negativen Umweltauswirkungen getroffen.
Es liegen bereits folgende wesentliche und umweltbezogene Stellungnahmen von beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, welche zur Information ebenfalls offengelegt werden:
Landkreis Spree-Neiße vom 01.04.2025
Landesamt für Umwelt vom 14.04.2025
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 14.04.2025
Gewässerverband Spree-Neiße vom 07.03.2025
Landesbetrieb Forst Brandenburg, Forstamt Spree-Neiße 14.04.2025
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost vom 14.04.2025
Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Hinweisen und Bedenken:
Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt hier im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen.
Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: beteiligung@forst-lausitz.de
oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz) erfolgen
oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Information: Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt.
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin
Fachbereich Stadtentwicklung
Sachbearbeiterin Frau Christina Rennhak
Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)
Tel. +49 3562 989-404
Fax. +49 3562 989-403
E-Mail: ch.rennhak@forst-lausitz.de
Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218