Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 54 „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ der Stadt Senftenberg / Zły Komorow nach § 3 Abs. 1 BauGB

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung

Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 54 „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ der Stadt Senftenberg/Zły Komorow nach § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung Senftenberg hat in ihrer Sitzung am 19.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ beschlossen. In der Sitzung am 01.07.2026 wurde der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Eigentümergesellschaft eines ortsansässigen Lebensmittelmarktes will in den nächsten Jahren seinen bestehenden Unternehmensstandort modernisieren und erweitern. Der Vorhabenträger hat dazu ein nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Standortentwicklung ausgearbeitet. Er ist an die Gemeinde mit der Bitte herangetreten, für das geplante Vorhaben das erforderliche Baurecht zu schaffen. Neben dieser Neuordnung des Standortes und die Einleitung einer Zukunftsfähigkeit für diesen, soll die bestehende Agglomeration um ein zusätzliches Angebot im Bereich der Drogeriewaren ergänzt werden. Dabei geht es um den kompletten Neubau eines Fachmarktes im Drogeriebereich.

Um die mit dieser Nutzungsmischung verbundenen Auswirkungen und das gesamte Stadtbild in diesem Abschnitt der „Bahnhofstraße“ gestalten und aufeinander abstimmen zu können und auch die unbebauten Flächen im unmittelbaren Umfeld in die Planungen mit einzubeziehen, sind auch die Flächen auf der gegenüberliegenden Seite der „Bahnhofstraße“ in den Geltungsbereich aufgenommen worden.

Plangebiet

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des beschlossenen Bebauungsplanes ist den beigefügten Plankarten zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt in den Fluren 15 und 16 der Gemarkung Senftenberg im Zentrum der Stadt Senftenberg, nördlich der historischen Innenstadt innerhalb des Siedlungszusammenhanges.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

- im Nordwesten durch die straßenbegleitende Bebauung an der Westseite der „Bahnhofstraße“,

- im Nordosten durch die „Sedlitzer Straße“ und den Parkplatz zwischen der „Sedlitzer Straße“ und der „Puschkinstraße“,

- im Osten durch die „Rathenaustraße“ bzw. einen Stichweg dieser Straße,

- im Süden durch die Straßen „Am Pionierhaus“ und „Theaterpassage“ und

- im Westen durch die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke auf der Ostseite der "Rudolph-Breitscheid-Straße".

Information über das Internet

Die Unterlagen zum Vorentwurf dieses Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung werden zur Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Internet in der Zeit vom Montag 03.08.2026 bis einschließlich Freitag 11.09.2026 auf der Internetseite der Stadt Senftenberg unter https://senftenberg.de → Rathaus → Planungs- und Baurecht → Aktuelle Offenlagen. 

Ebenso werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Portal des Landes Brandenburg für die Bauleitplanung unter der nachfolgenden Internetadresse veröffentlicht: https://bb.beteiligung.diplanung.de.

Zusätzliche Zugangsmöglichkeit

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraums auch im Rathaus Senftenberg, 01968 Senftenberg, Markt 1, EG-Foyer von jedermann eingesehen werden. Außerhalb der Öffnungszeiten können die Planungsunterlagen nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 03573 / 701 312 eingesehen werden.

Die detaillierte Bekanntmachung finden Sie in der PDF.

Bekanntmachung (883.13 KB pdf)