Bebauungsplan "Solarpark Schwaneberg"

Schmölln

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Gramzow

Mit Beschluss vom 11.02.2025 hat die Gemeinde Randowtal die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Schwaneberg“ beschlossen.

Die mit den Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb des dazu einbezogenen, etwa 42,3 ha großen Geltungsbereichs zu entwickeln.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

MIKAVI Planung GmbH (zuständiges Planungsbüro)

Tel.: 03968 2111794 o. E-Mail: koehn@mikavi-planung.de

Frau Hanisch (Bau- und Ordnungsamt Gramzow)

Tel.: 039861-6003 o. E-Mail: beteiligung@amtgramzow.de

Mit Beschluss vom 11.02.2025 hat die Gemeinde Randowtal die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Schwaneberg“ beschlossen.

Die mit den Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb des dazu einbezogenen, etwa 42,3 ha großen Geltungsbereichs zu entwickeln.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

MIKAVI Planung GmbH (zuständiges Planungsbüro)

Tel.: 03968 2111794 o. E-Mail: koehn@mikavi-planung.de

Frau Hanisch (Bau- und Ordnungsamt Gramzow)

Tel.: 039861-6003 o. E-Mail: beteiligung@amtgramzow.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.