5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Eiche
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde AhrensfeldeDerzeit ist die Fläche des Geltungsbereiches im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines urbanen Gebiets gemäß § 6a BauNVO für die Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung, für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbenutzungen sowie eines Ärztehauses mit Arztpraxen und Pflegeinrichtungen. Da die zukünftige Darstellung des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kaufpark“ als urbanes Gebiet nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (Stand: Oktober 2013) entwickelt werden kann, ist parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ahrensfelde erforderlich, um dem „Entwicklungsgebot“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden. Die genannte Fläche soll als gemischte Baufläche festgesetzt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat am 25.04.2022 in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ahrensfelde nebst paralleler Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kaufpark“, Ortsteil Eiche beschlossen.
Zwischenzeitlich fand die frühzeitige und formelle Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung statt.
Mit Schreiben vom 16.09.2024 hat die höhere Verwaltungsbehörde die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes versagt. Als Grund nannte die Behörde das Fehlen des Umweltberichts. Der Umweltbericht wurde nunmehr als Bestandteil der Begründung den Unterlagen beigefügt. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange müssen erneut beteiligt werden.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet vom 02.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025 statt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf ist jedoch auch eine Abgabe auf anderem Weg möglich.
Gemeinde Ahrensfelde
Herr Maximilian Mill
FD 2.II Infrastruktur und Umwelt
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