10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Niedergörsdorf im Bereich des Bebauungsplans "Solarpark Seehausen"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 40 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde NiedergörsdorfDie Gemeindevertretung hat am 02.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Seehausen“ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niedergörsdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.11.2025 bis 12.12.2025 statt.
Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10.11.2025.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde ein Floristisch-faunistisches Gutachten, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Blendgutachten erstellt, die im Rahmen der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Weitere Hinweise und Anregungen wurden eingearbeitet.
Ziel/ Anlass
Die Lightsource Development Deutschland GmbH plant im OT Seehausen in der Gemarkung Seehausen, Flur 6, Flurstücke 17, 18, 19, 79, 80, 26, 28 und 30 die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Ziel der Bauleitplanung ist es, Landwirtschaftsflächen für die Bebauung mit Freiflächenphotovoltaikanlagen vorzubereiten.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 77 ha. Mit der Freiflächenphotovoltaikanlage werden etwa 40 ha bebaut, weitere Flächen dienen als Ausgleichsflächen bzw. werden als Wald gemäß Bestand definiert. Die Abstände von 500 m zu den Ortslagen gemäß dem Kriterienkatalog der Gemeinde Niedergörsdorf sollen im Planverfahren möglichst berücksichtigt werden.
Die Flächen befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Photovoltaikfreiflächenanlagen gehören nicht zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich, daher kann die Zulässigkeit des Vorhabens nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden. Ein Bebauungsplan mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche für die Erzeugung von Strom aus Sonnenergie gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist hierzu aufzustellen. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Niedergörsdorf zu ändern.
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 17, 18, 19, 79, 80, 26, 28 und 30 der Flur 6 in Gemarkung Seehausen und hat eine Fläche von etwa 77 ha. Das Plangebiet befindet sich zum großen Teil im Privateigentum (AFB Agrar GmbH Flämingland Blönsdorf).
Die Flächen befinden sich südlich der Ortslage Seehausen, an der südlichen Gemeindegebietsgrenze zum Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Die Fläche befindet sich etwa 400 m entfernt von dem Einzelgehöft Seehausen 63/ 64 in 14913 Niedergörsdorf und etwa 300 m entfernt von dem Einzelgehöft Naundorf Nr. 13 in 06917 Jessen (Elster), Sachsen-Anhalt.
Es handelt sich um Flächen intensiver Landwirtschaft, die mittig durch eine Waldfläche gegliedert wird. Im Osten wird das Plangebiet durch die L81 begrenzt. Im Norden und Westen verlaufen Wege, wobei der westliche Weg als überörtlicher Radweg ausgebaut ist. Entlang des nördlichen Weges verläuft eine dichte Heckenpflanzung. Im Westen, Norden und Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Agrarflächen an. Im Süden wird der Geltungsbereich durch die Ortsverbindungsstraße nach Naundorf begrenzt. Hier befinden sich Waldflächen und ebenfalls Agrarflächen, wobei diese zum Nachbarlandkreis Wittenberg und damit zum Bundesland Sachsen-Anhalt gehören.
Gemeinde Niedergörsdorf, Bauamt, Frau Rahn (Tel.: 033741/697-25, E-Mail: bauamt@niedergoersdorf.de)
Planungsbüro Bruckbauer und Hennen GmbH, Ansprechpartnerin Frau Bruckbauer (Tel.: 03372/444-6933, E-Mail: info@bruckbauer-hennen.de