Bebauungsplan "Wohngebiet Kanzlers Grund"

Nauen

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Die Stadt Nauen möchte dies unterstützen, um weitere Potenzialflächen an infrastrukturell sinnvollen Standorten in Ortsteilen zu schaffen und diese damit zu stärken. Hier möchte Sie zudem die Chance nutzen eine gegenwärtig für die Siedlungsentwicklung verfügbare Fläche zu überplanen. Am in Rede stehenden Standort existiert bereits verkehrliche und technische Infrastruktur aufgrund der bereits einseitigen Bebauung an der im Westen des Plangebiets befindlichen Straße „Kanzlers Grund“. Hauptsächlich soll die Fläche zwar dem Wohnen gewidmet sein. Jedoch möchte die Stadt einen größeren Personenkreis ansprechen und daher die alleinige Ausrichtung der Nutzung auf ausschließlichem Wohnen ausschließen.

Mit Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden Gebäude zu Wohnzwecken errichten zu können. Das Plangebiet soll gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das Ziel resultiert aus der tatsächlichen Nutzung der in der unmittelbaren Umgebung bestehenden Wohnbebauung sowie dem Nutzungsanspruch am Ortsrand Wohnnutzung zu etablieren und diese als Entwicklungsreserve zur Verfügung stellen zu können.

SB Herr Paul Mauersberger

Tel.-Nr.: 03321- 408255

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