Bebauungsplan Eggersdorf Nr. 1 "Generationenwohnen und Erhohlung"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt PritzwalkKern des Vorhabens ist, der Nachfrage an Generationenwohnen, auch an barrierefrei zugänglichen Wohnungen, zu entsprechen und in Nähe zu den Infrastrukturen und Einrichtungen des täglichen Bedarfs in Pritzwalk entsprechend zu errichten. In Eggersdorf soll das Vorhaben, der Bau mehrerer Generationenhäuser, zugleich von der Naturnähe profitieren. Außerdem wird die alte, denkmalgeschützte Brennerei für Wohnnutzungen saniert.
Da Eggersdorf teilweise als Splittersiedlung bzw. als planungsrechtlicher Außenbereich gem. § 35 BauGB bewertet wird, ist für die Umsetzung des Vorhabens ein Bebauungsplan erforderlich.
Das Ziel der Planung ist entsprechend durch Festsetzung dörflicher Wohngebiete nach Baunutzungsverordnung, dieses Vorhaben in Eggersdorf als Lückenschluss planungsrechtlich zu ermöglichen sowie dem baulichen Bestand zu sichern. Da die Vorhaben auf mehreren Grundstücken in Eggersdorf errichtet werden sollen und die Aufstellung des Bebauungsplans eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten soll, umfasst der Geltungsbereich den gesamten Ortsbereich. Aus diesem Grund fanden bereits zwei Einwohnerversammlungen statt. Die Einwohner Eggersdorfs stehen der Planung positiv gegenüber und Anregungen aus diesen Versammlung sind in das städtebauliche Konzept eingeflossen.
Stadtverwaltung Pritzwalk
Sachbereichsleiterin Planung und Investitionen
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