Bebauungsplan Eggersdorf Nr. 1 "Generationenwohnen und Erhohlung"

Pritzwalk

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Pritzwalk

Kern des Vorhabens ist, der Nachfrage an Generationenwohnen, auch an barrierefrei zugänglichen Wohnungen, zu entsprechen und in Nähe zu den Infrastrukturen und Einrichtungen des täglichen Bedarfs in Pritzwalk entsprechend zu errichten. In Eggersdorf soll das Vorhaben, der Bau mehrerer Generationenhäuser, zugleich von der Naturnähe profitieren. Außerdem wird die alte, denkmalgeschützte Brennerei für Wohnnutzungen saniert.

Da Eggersdorf teilweise als Splittersiedlung bzw. als planungsrechtlicher Außenbereich gem. § 35 BauGB bewertet wird, ist für die Umsetzung des Vorhabens ein Bebauungsplan erforderlich.

Das Ziel der Planung ist entsprechend durch Festsetzung dörflicher Wohngebiete nach Baunutzungsverordnung, dieses Vorhaben in Eggersdorf als Lückenschluss planungsrechtlich zu ermöglichen sowie dem baulichen Bestand zu sichern. Da die Vorhaben auf mehreren Grundstücken in Eggersdorf errichtet werden sollen und die Aufstellung des Bebauungsplans eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten soll, umfasst der Geltungsbereich den gesamten Ortsbereich. Aus diesem Grund fanden bereits zwei Einwohnerversammlungen statt. Die Einwohner Eggersdorfs stehen der Planung positiv gegenüber und Anregungen aus diesen Versammlung sind in das städtebauliche Konzept eingeflossen.

Stadtverwaltung Pritzwalk

Sachbereichsleiterin Planung und Investitionen

Frau Asse

Tel. (03395) 76 08 58
Fax (03395) 76 08 85

planung-investitionen@pritzwalk.de

sowie 

Plankontor Stadt und Land GmbH

Herr Braun oder Herr Becker

Tel. (040) 298 120 0
Mobil (01515) 522 476 1

info@plankontor-hh.de

Kern des Vorhabens ist, der Nachfrage an Generationenwohnen, auch an barrierefrei zugänglichen Wohnungen, zu entsprechen und in Nähe zu den Infrastrukturen und Einrichtungen des täglichen Bedarfs in Pritzwalk entsprechend zu errichten. In Eggersdorf soll das Vorhaben, der Bau mehrerer Generationenhäuser, zugleich von der Naturnähe profitieren. Außerdem wird die alte, denkmalgeschützte Brennerei für Wohnnutzungen saniert.

Da Eggersdorf teilweise als Splittersiedlung bzw. als planungsrechtlicher Außenbereich gem. § 35 BauGB bewertet wird, ist für die Umsetzung des Vorhabens ein Bebauungsplan erforderlich.

Das Ziel der Planung ist entsprechend durch Festsetzung dörflicher Wohngebiete nach Baunutzungsverordnung, dieses Vorhaben in Eggersdorf als Lückenschluss planungsrechtlich zu ermöglichen sowie dem baulichen Bestand zu sichern. Da die Vorhaben auf mehreren Grundstücken in Eggersdorf errichtet werden sollen und die Aufstellung des Bebauungsplans eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten soll, umfasst der Geltungsbereich den gesamten Ortsbereich. Aus diesem Grund fanden bereits zwei Einwohnerversammlungen statt. Die Einwohner Eggersdorfs stehen der Planung positiv gegenüber und Anregungen aus diesen Versammlung sind in das städtebauliche Konzept eingeflossen.

Stadtverwaltung Pritzwalk

Sachbereichsleiterin Planung und Investitionen

Frau Asse

Tel. (03395) 76 08 58
Fax (03395) 76 08 85

planung-investitionen@pritzwalk.de

sowie 

Plankontor Stadt und Land GmbH

Herr Braun oder Herr Becker

Tel. (040) 298 120 0
Mobil (01515) 522 476 1

info@plankontor-hh.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: