Bebauungsplan Nr. 10/1/09 "Dubkow-Mühle"
Bekanntmachung
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10/01/09 „Dubkow-Mühle“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 11.05.2009 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/1/09 „Dubkow-Mühle“ beschlossen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung zum Plan haben den Stand Mai 2024. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt. Es handelt sich bei diesem Plan um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Erhaltung des Standortes als landwirtschaftliche Fläche, Gastwirtschaft und Beherbergungsstätte, um somit den historischen Standort zukunftstüchtig zu machen und den Spreewald in seiner Qualität nicht zu beeinträchtigen. Dabei werden folgende Hauptziele angestrebt:
Erweiterung des Gastraumes der „Dubkow-Mühle“,
Schaffung von Freisitzflächen für den gastronomischen Bereich,
Umnutzung eines vorhandenen Wohngebäudes für die Beherbergung,
Neubau eines Sozialtraktes für das Personal,
Ersatzbau eines Nebengebäudes für Lager, Büro, Garage,
grünordnerische Gestaltung der Hofstelle,
Schaffung der erforderlichen Stellplätze.
Der von der Planung betroffene Bereich befindet sich rund 1 km südöstlich des Ortsteils Leipe und grenzt direkt an die Spree sowie an die Verbindungsstraße Leipe – Burg/Spreewald (K6628). Der Geltungsbereich hat eine Größe von 1,8 ha und umfasst den ehemaligen Mühlenstandort „Dubkow-Mühle“.
Hinweis: Die rot markierte Fläche wurde gem. § 12 Abs. 4 BauGB in den Geltungsbereich des VBP einbezogen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht werden im Zeitraum vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald veröffentlicht und unter dem Register Stadtentwicklung > Öffentlichkeitsbeteiligung (https://www.luebbenau-spreewald.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) einsehbar sein.
Des Weiteren werden die Unterlagen ebenfalls auch im DiPlanungsportal (Beteiligungsportal des Landes Brandenburg) unter https://bb.beteiligung.diplanung.de einsehbar sein. Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) werden öffentlich ausgelegt (Art der Unterlage; Stand):
Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Planzeichnung und textliche Festsetzungen; Mai 2024
Vorhaben- und Erschließungsplan – Planzeichnung und textliche Festsetzungen; Mai 2024
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Mai 2024
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; März 2024
Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen; Februar 2023
Studie zur Bewertung der Schutzgüter sowie zum Eingriff / Ausgleich; März 2024
Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Diese sind vorzugsweise per Mail an bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeitbwährend der Zeiten
Montag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B 2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 431 oder Mail: bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de, um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Lübbenau/Spreewald, 16.10.2024
gez. Helmut Wenzel
Bürgermeister