Bebauungsplan Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" der Stadt Luckenwalde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt LuckenwaldeZiel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Bestandsbebauung und der Nuthe zu schaffen. Neben der baulichen Verdichtung des Blockinnenbereiches ist die Weiterentwicklung des Nuthe-Grünzuges maßgebliche Zielstellung.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Lisa Schley
Tel.: 03371 672-354
E-Mail: Bauplanung@luckenwalde.de