Bebauungsplan Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" der Stadt Luckenwalde

Luckenwalde

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Luckenwalde

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Bestandsbebauung und der Nuthe zu schaffen. Neben der baulichen Verdichtung des Blockinnenbereiches ist die Weiterentwicklung des Nuthe-Grünzuges maßgebliche Zielstellung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

Lisa Schley

Tel.: 03371 672-354

E-Mail: Bauplanung@luckenwalde.de

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