vorhabenbezogener B-Plan Nr. 35 PV-Freiflächenanlage an der A24

Neuruppin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 71 Tage  

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und deren Ergebnisse in einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren.

Im Sinne eines flüssigen Planverfahrens bzw. aufgrund der gegenwärtigen energiepolitischen Gemengelage bzw. Brisanz ist die Verwaltung bestrebt, ein zügiges Planverfahren durchzuführen. Aufgrund dessen wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen sowie zeitnah die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

In Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens erfolgt die Abwägung und Erstellung des B-Planentwurfs. Eine Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB schließt sich an, entsprechende Beschlüsse werden vorbereitet.

Antje Schulz

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