Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 / 2025
förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB
Die dem Bebauungsplan Nr. 70 "Gewerbegebiet am Beetzweg“ zu Grunde liegenden kommunalen Planungsziele haben sich für den Teilbereich Abwasserbeseitigung zugunsten der Versorgungsanlage „Wärme“ erweitert und können nach Festsetzung der Änderung zur Erfüllung von Potsdams Klimazielen für nachhaltige Wärme- und Energieerzeugung beitragen. Die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Fläche für die Abwasserbeseitigung, wird derzeit nicht mehr in vollem Umfang benötigt, da der Bedarf über die bereits bestehenden nördlichen Anlagen abgedeckt ist. Entsprechend den städtebaulichen Entwicklungszielen soll diese Fläche künftig um den Zusatz einer Versorgungsanlage „Blockheizkraftwerk“ ergänzt werden.
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-Ost
Frau Eichler
Tel.: 0331-289 2527
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: stadtraum-sued-ost@rathaus.potsdam.de
Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:
Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-Ost
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Einsichtnahme in DIN-Vorschriften:
Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 / 2025
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.