Bebauungsplan Nr. 70 "Gewerbegebiet am Beetzweg", 1. Änderung Teilbereich Blockheizkraftwerk, Veröffentlichung Entwurf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 11 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt Potsdam

förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB

Die dem Bebauungsplan Nr. 70 "Gewerbegebiet am Beetzweg“ zu Grunde liegenden kommunalen Planungsziele haben sich für den Teilbereich Abwasserbeseitigung zugunsten der Versorgungsanlage „Wärme“ erweitert und können nach Festsetzung der Änderung zur Erfüllung von Potsdams Klimazielen für nachhaltige Wärme- und Energieerzeugung beitragen. Die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Fläche für die Abwasserbeseitigung, wird derzeit nicht mehr in vollem Umfang benötigt, da der Bedarf über die bereits bestehenden nördlichen Anlagen abgedeckt ist. Entsprechend den städtebaulichen Entwicklungszielen soll diese Fläche künftig um den Zusatz einer Versorgungsanlage „Blockheizkraftwerk“ ergänzt werden.

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-Ost

Frau Eichler
Tel.: 0331-289 2527

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung

E-Mail: stadtraum-sued-ost@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Süd-Ost
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.

Einsichtnahme in DIN-Vorschriften:

Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB

Die dem Bebauungsplan Nr. 70 "Gewerbegebiet am Beetzweg“ zu Grunde liegenden kommunalen Planungsziele haben sich für den Teilbereich Abwasserbeseitigung zugunsten der Versorgungsanlage „Wärme“ erweitert und können nach Festsetzung der Änderung zur Erfüllung von Potsdams Klimazielen für nachhaltige Wärme- und Energieerzeugung beitragen. Die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Fläche für die Abwasserbeseitigung, wird derzeit nicht mehr in vollem Umfang benötigt, da der Bedarf über die bereits bestehenden nördlichen Anlagen abgedeckt ist. Entsprechend den städtebaulichen Entwicklungszielen soll diese Fläche künftig um den Zusatz einer Versorgungsanlage „Blockheizkraftwerk“ ergänzt werden.

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-Ost

Frau Eichler
Tel.: 0331-289 2527

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung

E-Mail: stadtraum-sued-ost@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Süd-Ost
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.

Einsichtnahme in DIN-Vorschriften:

Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

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