Bebauungsplan Nr. H 53 "Wohngebiet zwischen Potsdamer Straße und Wernitzer Weg"

Hoppenrade

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Wustermark

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. H 53 sollen auf Grundlage der städtebaulichen Rahmenplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen im Rahmen der Innenentwicklung unter Gewährleistung einer gesicherten und bedarfsgerecht konzipierten Erschließung des Plangebietes geschaffen werden. Zur Gewährleistung einer angemessenen städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der Nachverdichtung wird im überwiegenden (westlichen) Teil des Plangebietes die Entwicklung von freistehenden Einfamilien- oder Doppelhäusern angestrebt. In einem deutlich untergeordneten (östlichen) Teilbereich des Plangebietes ist zusätzlich die Errichtung von Wohngebäuden in Hausgruppen (Reihenhäuser) zulässig.

Gemeinde Wustermark

Hoppenrader Allee 1

14641 Wustermark

Frau Schoor

E-Mail: gemeindeentwicklung@wustermark.de

Telefon: 033234/73-262

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. H 53 sollen auf Grundlage der städtebaulichen Rahmenplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen im Rahmen der Innenentwicklung unter Gewährleistung einer gesicherten und bedarfsgerecht konzipierten Erschließung des Plangebietes geschaffen werden. Zur Gewährleistung einer angemessenen städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der Nachverdichtung wird im überwiegenden (westlichen) Teil des Plangebietes die Entwicklung von freistehenden Einfamilien- oder Doppelhäusern angestrebt. In einem deutlich untergeordneten (östlichen) Teilbereich des Plangebietes ist zusätzlich die Errichtung von Wohngebäuden in Hausgruppen (Reihenhäuser) zulässig.

Gemeinde Wustermark

Hoppenrader Allee 1

14641 Wustermark

Frau Schoor

E-Mail: gemeindeentwicklung@wustermark.de

Telefon: 033234/73-262

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