Bebauungsplan Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“

Oranienburg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 14 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Oranienburg

Bebauungsplan Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden gemäß § 4 (1) und § 2 (2) BauGB

Mitteilung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Gemeindegebiet der Stadt Oranienburg, an der Kremmener Straße sowie der Friedensstraße.

Aktueller Anlass der Erweiterung des jüdischen Friedhofs ist die hohe Auslastung des bestehenden jüdischen Friedhofs (Flurstück 567/326 Flur 5). Die anliegende 254 m² große Erweiterungsfläche (Flurstück 3963 Flur 4) ist Teil des Geltungsbereichs des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 „Wohnpark Kremmener Straße“ und ist in diesem als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgesetzt. Diese Festsetzung ist bauplanungsrechtlich nicht mit der geplanten Nutzung als Friedhof vereinbar. Um die Nutzung als Friedhof planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans geboten.

Gleichzeitig soll für die im Bau befindliche Kindertagesstätte (Flurstück 3964 Flur 4) durch Erweiterung nach Süden eine ca. 500 m² große Fläche planungsrechtlich gesichert werden, damit eine bedarfsgerechte Freifläche realisiert werden kann. Die Fläche wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 als private Grünfläche festgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 325/1 (teilweise), 325/3, 370 (teilw.), 373 (teilw.) und 567/326 der Flur 5 sowie die Flurstücke 3963, 3964 und 4013 (teilw.) der Flur 4, Gemarkung Oranienburg.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt:

im Nordwesten an die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke Kremmener Straße 53 und 54,

im Nordosten an die Kremmener Straße,

im Osten und Süden an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 „Wohnpark Kremmener Straße“ und

im Westen an die Friedensstraße.

Umweltprüfung

Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (1) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“ mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom

08.06.2026 bis einschließlich 22.06.2026

im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, Haus 2, 1. Obergeschoss, Foyer zu folgenden Zeiten aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag                                            8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag                                               8.00 bis 13.00 Uhr.

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich, während der Sprechzeit auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse kaltenbach@oranienburg.de zu richten.

Ergänzend werden die Planunterlagen, die Gegenstand der Offenlegung sind, im Internet-Portal der Stadt www.oranienburg.de zugänglich gemacht und können dort unter der www.oranienburg.de/offenlegungen im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.

Darüber hinaus können die Unterlagen auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.

Im Auftrag

Jan Kaltenbach

Sachbearbeiter verbindliche Bauleitplanung

Stadt Oranienburg

Die Bürgermeisterin

Stadtplanungsamt

Schloßplatz 1

16515 Oranienburg

Tel.:  03301/ 600 756

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse kaltenbach@oranienburg.de zu richten.

Bebauungsplan Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden gemäß § 4 (1) und § 2 (2) BauGB

Mitteilung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Gemeindegebiet der Stadt Oranienburg, an der Kremmener Straße sowie der Friedensstraße.

Aktueller Anlass der Erweiterung des jüdischen Friedhofs ist die hohe Auslastung des bestehenden jüdischen Friedhofs (Flurstück 567/326 Flur 5). Die anliegende 254 m² große Erweiterungsfläche (Flurstück 3963 Flur 4) ist Teil des Geltungsbereichs des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 „Wohnpark Kremmener Straße“ und ist in diesem als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgesetzt. Diese Festsetzung ist bauplanungsrechtlich nicht mit der geplanten Nutzung als Friedhof vereinbar. Um die Nutzung als Friedhof planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans geboten.

Gleichzeitig soll für die im Bau befindliche Kindertagesstätte (Flurstück 3964 Flur 4) durch Erweiterung nach Süden eine ca. 500 m² große Fläche planungsrechtlich gesichert werden, damit eine bedarfsgerechte Freifläche realisiert werden kann. Die Fläche wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 als private Grünfläche festgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 325/1 (teilweise), 325/3, 370 (teilw.), 373 (teilw.) und 567/326 der Flur 5 sowie die Flurstücke 3963, 3964 und 4013 (teilw.) der Flur 4, Gemarkung Oranienburg.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt:

im Nordwesten an die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke Kremmener Straße 53 und 54,

im Nordosten an die Kremmener Straße,

im Osten und Süden an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 „Wohnpark Kremmener Straße“ und

im Westen an die Friedensstraße.

Umweltprüfung

Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (1) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“ mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom

08.06.2026 bis einschließlich 22.06.2026

im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, Haus 2, 1. Obergeschoss, Foyer zu folgenden Zeiten aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag                                            8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag                                               8.00 bis 13.00 Uhr.

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich, während der Sprechzeit auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse kaltenbach@oranienburg.de zu richten.

Ergänzend werden die Planunterlagen, die Gegenstand der Offenlegung sind, im Internet-Portal der Stadt www.oranienburg.de zugänglich gemacht und können dort unter der www.oranienburg.de/offenlegungen im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.

Darüber hinaus können die Unterlagen auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.

Im Auftrag

Jan Kaltenbach

Sachbearbeiter verbindliche Bauleitplanung

Stadt Oranienburg

Die Bürgermeisterin

Stadtplanungsamt

Schloßplatz 1

16515 Oranienburg

Tel.:  03301/ 600 756

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse kaltenbach@oranienburg.de zu richten.

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: