2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sydower Fließ, OT Grüntal, im Zusammenhang mit der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Grüntal, Bereich Karl-Marx-Straße
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDie Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2026 den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sydower Fließ, Ortsteil Grüntal, in der Fassung vom Juli 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Ortsteil Grüntal, Bereich Karl-Marx-Straße, durchgeführt.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung zweier Baugrundstücke nördlich der Karl-Marx-Straße in Grüntal im Rahmen der Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Ortsteil Grüntal.
Der ca. 0,5 ha große Änderungsbereich liegt zum einen auf der in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung von Grüntal festgelegten Ergänzungsfläche Nr. 6 und zum anderen außerhalb der durch die Satzung festgelegten Grenzen des Siedlungszusammenhangs. Dieser Bereich ist daher dem planungsrechtlichen Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB zuzuordnen. Überlagert wird der Bereich durch die Darstellung einer „Fläche zum Schutz der Landschaft“. Zur Absicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Änderung des FNP als planerische Grundlage für die Satzungsänderung erforderlich.
In der geänderten Darstellung soll die Flächendarstellung der „Fläche zum Schutz der Landschaft“ vollständig aufgehoben und teilweise eine gemischte Baufläche als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO ca. 0,4 ha ergänzt werden. Die bisher für den gesamten Änderungsbereich geltende Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft bleibt lediglich für die ca. 0,1 ha große dreieckige Fläche an der Ecke Karl-Marx-Straße / Am Postweg bestehen, die baulich nicht in Anspruch genommen werden soll. Der restliche, ca. 0,4 ha große Teil des Änderungsbereiches wird als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Dieses umfasst die beiden bereits bebauten Grundstücke (Teile der Flurstücke 268 und 269) sowie die landwirtschaftlich genutzte Fläche (Flurstücke 270 und 271).
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Normalverfahren mit Umweltprüfung (zweistufig). Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Amt Biesenthal-Barnim
Bauverwaltung
Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften
Frau Faude
E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,
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