Bebauungsplan "Wendestelle Langerönner Weg" der Gemeinde Rüdnitz
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDie Gemeindevertretung von Rüdnitz hat am 05.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, der Änderung und Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, durch Einbeziehung einer weiteren Teilfläche von ca. 114 Quadratmeter des Flurstücks 18 der Flur 8 in der Gemarkung Rüdnitz zuzustimmen. Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Wendestelle Langerönner Weg“ in der Fassung vom Januar 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO sowie die Herstellung der dafür notwendigen Erschließung. Die rückwärtigen Grundstücksbereiche werden als private Grünflächen festgesetzt. Ferner werden öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hatte am 27.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg" im Normalverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren gefasst. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.04.2022 wurde beschlossen, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren ohne FNP-Änderung sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht) aufzustellen. Am 01.06.2023 wurde der Satzungsbeschluss gefasst.
Vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig und deswegen nicht anwendbar ist. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts konnte das Verfahren nicht unter Berufung auf § 13b BauGB durch Bekanntmachung abgeschlossen werden. Das Bebauungsplanverfahren wird daher im Normalverfahren einschließlich Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und Umweltbericht (§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) fortgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Amt Biesenthal-Barnim
Bauverwaltung
Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften
Frau Faude
E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,
Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Termine für Einsichtnahmen können nach Absprache während und außerhalb der Dienstzeiten telefonisch unter 03337 - 459932 vereinbart werden.