2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heidesee mit Landschaftsplan
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 51 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde HeideseeDie Gemeinde Heidesee hat mit Beschluss Nr. 068/09 vom 01.09.2009 die Aufstellung eines
Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Gemeinde Heidesee beschlossen.
Mit Beschluss 002/24 der Gemeindevertretung vom 23.01.2024 fand im Zeitraum vom 07.02.2024 bis 15.06.2024 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes statt. Die Ergebnisse der Beteiligung und Offenlage wurden ausgewertet und sind in einen überarbeiteten 2. Entwurf eingeflossen.
Im Rahmen einer erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden und Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Grundlage des § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und 3 und § 4 Abs. 2 BauGB allen Beteiligten und Interessierten erneut die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Unterlagen und Stellungnahme gegeben.
So wird der 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes für eine Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage öffentlich ausgelegt, sowie die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beteiligt. Der Termin für die Offenlage wird im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.
Herr Rudolph
Bauamt
Gemeinde Heidesee
OT Friedersdorf
Lindenstraße 14 b
15754 Heidesee
Tel.: 033767 795417
Fax: 033767 79518417
E-Mail: m.rudolph@gemeinde-heidesee.de
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung:
Dienstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:30 Uh