11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren „Elisenau - Börnicker Straße“)

Ahrensfelde

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Ahrensfelde

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2026 beschlossen, auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind ebenfalls am Verfahren zu beteiligen.

Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der an die Wohnbauflächen angrenzenden Landwirtschaftsflächen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Garten“. Damit sollen ein begrünter Siedlungsrand gesichert bzw. ausgebildet und eine mit der Wohnbebauung verbundene Gartennutzung ermöglicht werden.

W.O.W. Kommunalberatung und Projektbegleitung GmbH
Boris Winker
Louis-Braille-Str. 1
16321 Bernau bei Berlin

Telefon: 03338-756600
Telefax: 03338-756602
E-Mail: info@wow-bernau.de

---

Gemeinde Ahrensfelde
Maximilian Mill
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde

Tel.: 030 936900 152
E-Mail: m.mill@gemeinde-ahrensfelde.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2026 beschlossen, auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind ebenfalls am Verfahren zu beteiligen.

Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der an die Wohnbauflächen angrenzenden Landwirtschaftsflächen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Garten“. Damit sollen ein begrünter Siedlungsrand gesichert bzw. ausgebildet und eine mit der Wohnbebauung verbundene Gartennutzung ermöglicht werden.

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