Vorentwurf der 26. Flächennutzungsplanänderung "Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 16 Tage –durchführende Organisation
Stadt Bernau bei BerlinMit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des administrativen Hauptstandortes der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH mit der Hauptgeschäftsstelle der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH und der Hauptrettungswache für die Stadt Bernau sowie einer Wasserstofftankstelle der Kreiswerke Barnim GmbH geschaffen werden. Der geplante Standort besitzt neben wichtigen Funktionen für den Landkreis Barnim und die Stadt Bernau bei Berlin auch eine große gesellschaftliche Bedeutung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Hauptstandortes der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH mit der Hauptgeschäftsstelle der Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH und der Hauptrettungswache für die Stadt Bernau
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wasserstoff- und Elektroladetankstelle
- Sicherung der Erschließung
Die Hauptgeschäftsstelle soll aus einem bis zu 3-geschossigen Verwaltungsgebäude, der Hauptrettungswache, einem Gebäude für den Katastrophenschutz, einem Sozialteil, Seminar und Ausbildungsräumen, Stabs- und Führungsräumen für Großschadenslagen und einer Fahrzeughalle für die Rettungswache Bernau sowie einer Waschhalle für den Rettungsdienst bestehen. Zusätzlich sind Stellflächen für die Fahrzeuge der Mitarbeiter geplant. Der neue Hauptstandort soll, gemäß dem existierenden Konzept für die Errichtung von Rettungswachen im Landkreis Barnim, so autark errichtet werden, dass dieser in Großschadenslagen oder bei langanhaltenden Stromausfällen als eine Anlaufstelle (sogenannte „Leuchttürme“) für die Bevölkerung dienen kann. Der Standort ist im Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises nach ständig überwachten Bedarfskriterien ermittelt und festgelegt worden.
Die Errichtung einer Wasserstofftankstelle in der Nähe zur Autobahn A 11 als wichtiger Transitroute von Nordeuropa zur Adria stellt für eine der wesentlichen Zukunftstechnologien zur Mobilität Teil der benötigten regionalen und überregionalen Infrastruktur dar. Damit dient die Umsetzung des Projektes sowohl der Wasserstoffstrategie Brandenburgs als auch der Nullemissionsstrategie des Landkreises Barnim. Die Stadt Bernau bei Berlin erlangt somit auch in diesem zukunftsweisenden Bereich eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus bietet das Projekt jedoch auch die Gelegenheit, die Verkehrswende im Raum Bernau voranzutreiben. Ist doch für diese die Schaffung einer öffentlichen Infrastruktur zur Betankung mit Wasserstoff notwendig. Die Wasserstofftankstelle besteht aus dem Technikgebäude, dem Tankbereich sowie Verkehrsflächen und Stellflächen für LKW-Trailer. Ferner sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Elektroladetankstelle geschaffen werden.
Der Bebauungsplan ist erforderlich, da das geplante Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Mit dem Bebauungsplan ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
Es handelt sich um eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanesnach §8 Abs. 3 BauGB.
Frau Hoberitz
Stadtplanungsamt Bernau bei Berlin
03338 365 192
stadtplanung-192@bernau-bei-berlin.de
Herr Klaeß
JAHN, MACK & PARTNER
architektur und stadtplanung mbB
030 8575 77 27
G.Klaess@jahn-mack.de