Änderungsverfahren Bebauungsplan Nr. 10-2 afG: "Nördlich der Erdmannstraße/OT Hohen Neuendorf"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 16 Tage –durchführende Organisation
Stadt Hohen NeuendorfDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 26. September 2024 mit Beschluss B 041/2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-2 afG "Nördlich der Erdmannstraße/OT Hohen Neuendorf" beschlossen.
Plangebiet/Geltungsbereich der Planänderung
Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans liegt nordwestlich des Stadtteilzentrums von Hohen Neuendorf und umfasst eine überwiegend bebaute Fläche zwischen der Birkenwerderstraße und der Wiesenstraße, nördlich der Erdmannstraße. Innerhalb des Geltungsbereiches verläuft die Lindaustraße. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst einen südlich der Grundstücke Lindaustraße 10 bis 11A gelegenen Teilbereich innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche der Lindaustraße und ist auf dem Auszug aus der Planzeichnung (Teil A) des o. g. Bebauungsplans umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planänderung
Ziel der Planänderung ist die Änderung der bisherigen Flächenfestsetzung "Straßenverkehrsfläche" innerhalb des Änderungsbereiches und die Festsetzung dieses Teils der Lindaustraße als Verkehrsfläche, innerhalb derer eine Nutzung durch den Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich nicht zulässig ist. Damit soll der Zweck erreicht werden, dass Kraftfahrzeugen ein Durchgangsverkehr grundsätzlich verboten wird.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Fritzsch von der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf unter der Telefonnummer: 03303 528 163 bzw. stadtplanung@hohen-neuendorf.de zur Verfügung.