Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarfeld Menkin“ der Gemeinde Stadt Brüssow

Brüssow

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 58 Tage  

durchführende Organisation

Amt Brüssow/Uckermark

Die Gemeinde Stadt Brüssow möchte in ihrem Stadtgebiet zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen beitragen und in der Gemarkung Menkin Flächen für die Solarenergienutzung bereitstellen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Ausweisung des Sondergebietes „Solarenergienutzung“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarfeld Menkin“ liegt zwischen den Ortschaften Menkin und Retzin in Vorpommern-Greifswald. Er erstreckt sich südlich des Menkiner Sees.

BORNHOLDT Ingenieure GmbH

NL Potsdam

Herr Konschake

Gutenbergstraße 63

14467 Potsdam

Tel: 0331/7409142

mail: h.konschake@bornholdt-gmbh.de

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