Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarfeld Menkin“ der Gemeinde Stadt Brüssow
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 58 Tage –durchführende Organisation
Amt Brüssow/UckermarkDie Gemeinde Stadt Brüssow möchte in ihrem Stadtgebiet zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen beitragen und in der Gemarkung Menkin Flächen für die Solarenergienutzung bereitstellen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Ausweisung des Sondergebietes „Solarenergienutzung“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarfeld Menkin“ liegt zwischen den Ortschaften Menkin und Retzin in Vorpommern-Greifswald. Er erstreckt sich südlich des Menkiner Sees.
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