Vorentwurf 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin

Neulewin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Amt Barnim-Oderbruch

Mit Beschluss vom 03.07.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin beschlossen. Planungsanlass ist die Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1“ und „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“. Die Gemeinde Neulewin beabsichtigt mit der Aufstellung dieser Bauleitpläne die bestehenden Biogasanlagen planungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung zu einer Biomethananlage zu schaffen. Es ist vorgesehen das an den beiden Standorten erzeugte Rohgas zu Biomethan aufzukonzentrieren und in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die beiden Änderungsbereiche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die mit den Aufstellungen der Bauleitpläne formulierten Ziele zur Festsetzung von sonstigen Sondergebieten „Energiegewinnung aus Biomasse“ lassen sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll für den Geltungsbereich die 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
Mühlenstraße 28
17349 Schönbeck

Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Freienwalder Str. 48
16269 Wriezen

Mit Beschluss vom 03.07.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin beschlossen. Planungsanlass ist die Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1“ und „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“. Die Gemeinde Neulewin beabsichtigt mit der Aufstellung dieser Bauleitpläne die bestehenden Biogasanlagen planungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung zu einer Biomethananlage zu schaffen. Es ist vorgesehen das an den beiden Standorten erzeugte Rohgas zu Biomethan aufzukonzentrieren und in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die beiden Änderungsbereiche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die mit den Aufstellungen der Bauleitpläne formulierten Ziele zur Festsetzung von sonstigen Sondergebieten „Energiegewinnung aus Biomasse“ lassen sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll für den Geltungsbereich die 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
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17349 Schönbeck

Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
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16269 Wriezen

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