Bebauungsplan "Solarpark Stendell" im Ortsteil Stendell

Schwedt/Oder

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schwedt/O

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Stendell“ im Ortsteil Stendell gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Stendell“ umfasst eine Fläche von ca. 71,4 ha und befindet sich im Gebiet der Stadt Schwedt/Oder im Ortsteil Stendell.
Der Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Dies ist auf das artenschutzfachliche Gutachten zurückzuführen. Die ergänzten Planteile stellen Ausgleichsflächen für CEF-Maßnahmen für Bodenbrüter dar und werden zu extensiv gepflegten Grünflächen entwickelt. Eine Bebauung findet nicht statt.

Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Norden sowie im Süden überwiegend Ackerflächen und im Osten und Westen überwiegend Wald.

In ca. 440 m Entfernung nördlich des geplanten Solarparks liegt die Ortslage Stendell. Ca. 290 m westlich des Plangebietes befindet sich der Wohnplatz Herrenhof als Teil des Ortsteils Stendell.

Eine Übersicht der Lage des Plangebietes bzw. der Geltungsbereich ist der Darstellung der Anlagen 1 bzw. 2 zu entnehmen.

Ziel des Verfahrens ist die verbindliche Sicherung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Stendell“ im Ortsteil Stendell (Stand: September 2024) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

 vom 06. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025

im Internet über das zentrale Beteiligungsportal (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/e81ce359-2012-4997-83a9-776f80ff9d64) sowie über die Internetseite der Stadt Schwedt/Oder unter https://www.schwedt.eu/de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/derzeitige-projekte/31515 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten

Montag                                  von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag                                 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag      von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag                                    von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332/446-340 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:

Dienstag                                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag                            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag                                    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 107 (Alte Fabrik) erteilt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das Portal DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de) ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik) in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO)", welches im o. g. Zeitraum als Bestandteil der im Internet verfügbaren Planunterlagen zur Verfügung gestellt wird sowie mit den Planunterlagen öffentlich ausliegt.

Kati Hübbe

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