Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 "Feriengebiet Kohlgarten 1", Stadt Teupitz Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Teupitz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Schenkenländchen

Mit der Aufstellung des B-Planes ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Reaktivierung und Nachverdichtung eines touristischen Erholungsstandortes für die im Innenbereich gelegenen Flächen zu schaffen, sodass nach den Maßgaben des umgebenden städtebaulichen Kontextes die Errichtung von Gästehäusern ermöglicht wird. Durch die Ausweisung ist die Vorbereitung eines dauerhaft wettbewerbs- und zukunftsfähigen touristischen Standortes auf vorgeprägter Fläche in naturräumlich reizvoller Lage beabsichtigt.

Ziel der Planaufstellung ist es, für die gemeindliche Entwicklung vorhandenes innerörtliches Potenzial durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu aktivieren, den Nachverdichtungswünschen sowie der Bedarfssituation im Berliner Umland Rechnung zu tragen und das Plangebiet in seiner künftigen Struktur in die umgebenden städtebaulichen Bereiche zu integrieren.

Mit der Aufstellung des B-Plans ist in Einstellung der gesamtgemeindlichen Erfordernisse einer Stärkung wesentlicher Wirtschaftsfaktoren der Stadt Teupitz und der damit einhergehenden touristisch ausgerichteten Entwicklungsabsichten vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachverdichtung zu schaffen.

Ansprechpartner Planerin:

Frau Bley

Schwartzkopffstraße 1, 15745 Wildau

Tel.: 03375/ 201717

Mail: c.bley@t-online.de

 

Sachbearbeitung Amt Schenkenländchen:

Herr Noch

Markt 9, 15755 Teupitz

Tel.: 033766/ 689 29

Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de

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