Erneute öffentliche Auslage "B-Plan PV-FFA Wilmersdorf MUNA"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfDie Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ beschlossen. Am 04.07.2023 folgte in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss, den Entwurf des B-Plans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)” im Ortsteil Wilmersdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung (Stand Juli 2023), dem Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung und der Biotopkarte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Beschluss-Nr. B-437/2023) öffentlich auszulegen.
Die Offenlage dieser Unterlagen fand in der Zeit vom 26.07.2023 bis zum 25.08.2023 statt. Die Bekanntmachung zur Offenlage enthielt formale Fehler.
Aus diesen Gründen wird der Entwurf des B-Plans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung findet statt in der Zeit vom 14. Oktober 2024 bis einschließlich 15. November 2024.
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dies betrifft den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethode und den Detaillierungsgrad bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).
Die nachfolgenden Arten umweltbezogener Informationen wurden veröffentlicht, sind entsprechend im Internet bereitgestellt und zusätzlich ausgelegt:
Umweltbericht mit Angaben zur Eingriffs- / Ausgleichsplanung
Bestandserfassung und Bewertung zu den Schutzgütern Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit/ Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt/ Boden und Fläche/ Wasser/ Klima und Luft/ Landschaft/ kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Aussagen zu den bestehenden Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltbelangen
Angaben zu anderweitige Planungsmöglichkeiten
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter
Fotodokumentation zur Biotopkartierung
Natur- und Artenschutz: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens auf vorkommende Arten
Bestand und Betroffenheit der im Untersuchungsraum vorkommenden europarechtlich geschützten Arten (Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie)
Beschreibung der Biotopstruktur im Geltungsbereich des Plangebiets
Aussagen zum Biotopschutz, Boden, Baugrund und Altlasten
Anpassung an den Klimawandel
Brutvogelkartierung von vorkommenden über 30 heimischen Vogelarten
Erfassung und Kartierung der 10 vorkommenden Fledermausarten bezüglich Höhlenbäumen, Winterquartieren und Quartierstrukturen
Erfassung und Kartierung von Amphibien und Reptilien (Teichfrosch, Zauneidechse, Blindschleiche)
Überprüfung Brutplätze von Greif- und Großvögeln
Schutzgut Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit
Angaben zu Standortdaten und Immissionsorten, Angaben zu potentiellen schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere Blendwirkungen, ausgehend von den Solarmodulen
Weitere Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:
Flächenversieglung, Bodenschutz und Abfallwirtschaft - Landkreis Oder-Spree (Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde)
Kreisentwicklung - Landkreis Oder-Spree (Kreisentwicklung und Investitionsförderung)
Natur- und Artenschutz - Landkreis Oder-Spree (Untere Naturschutzbehörde), Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände, Landesamt für Umwelt, Fachabteilung Naturschutz
Bauleitplanung - Landkreis Oder-Spree (Bauordnungsamt)
Denkmalschutz - Landkreis Oder-Spree (Untere Denkmalschutzbehörde), Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Flächeninanspruchnahme für Landwirtschaft - Landkreis Oder-Spree (Agrarentwicklung - Landwirtschaftsamt),
Waldinanspruchnahme - Landesbetrieb Forst (untere Forstbehörde)
Raumordnung - Gemeinsames Landesplanungsabteilung, Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Grundwasserneubildung (Flächenversiegelung) - Landesamt für Umwelt, Fachabteilung Wasserwirtschaft
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Rietz-Neuendorf
Stabsstelle
Herr Thomas Fischer
t.fischer@rietz-neuendorf.de
Telefon: 033672-60822
Fürstenwalder Str. 1
15848 Rietz-Neuendorf