Bebauungsplan „Wohnbebauung Kauxdorfer Straße in Möglenz“ der Stadt Bad Liebenwerda, OT Möglenz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda, Ortsgemeinde Bad Liebenwerda, beabsichtigt auf Antrag des Grundstückseigentümers / Vorhabenträgers einen Bebauungsplan „Wohnbebauung Kauxdorfer Straße in Möglenz“ aufzustellen. Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda ist das Plangebiet teils als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat die Aufstellung eines Bebauungsplans in ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.08.2022 eingeleitet.

Der Bebauungsplan wurde nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt und am 19.05.2023 bekanntgemacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22, Pressemitteilung vom 18.07.2023) entschieden, dass das Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nicht angewendet werden darf, wegen des Vorranges des Unionsrechts. Deshalb ist der Bauleitplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen.

Den Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda in ihrer öffentlichen Sitzung vom 09.07.2025 gefasst.

Das Plangebiet liegt im westlichen Ortsteil von Möglenz an der Kauxdorfer Straße.

Das für die Bauplätze vorgesehene Gelände ist unbebaut und derzeit ackerbaulich für den Futteranbau bewirtschaftet. In der süd-östlichen Ecke des Plangebietes verläuft ein öffentlicher unbefestigter Weg im Flurstück. 663 mit Anbindung an die Kauxdorfer Straße.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt ist das Plangebiet als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Somit entspricht das Vorhaben den Entwicklungszielen der Stadt und wird den vorhandenen angrenzenden Siedlungsstrukturen und den vorhandenen Erschließungsbedingungen gerecht.

Katharina Schmidtke


Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt

SG Stadtplanung / Städtebaurecht / Fördermittel

SB Stadtplanung 

Telefon: 035341/155-436

E-Mail: katharina.schmidtke@vg-liebenwerda.de

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda, Ortsgemeinde Bad Liebenwerda, beabsichtigt auf Antrag des Grundstückseigentümers / Vorhabenträgers einen Bebauungsplan „Wohnbebauung Kauxdorfer Straße in Möglenz“ aufzustellen. Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda ist das Plangebiet teils als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat die Aufstellung eines Bebauungsplans in ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.08.2022 eingeleitet.

Der Bebauungsplan wurde nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt und am 19.05.2023 bekanntgemacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22, Pressemitteilung vom 18.07.2023) entschieden, dass das Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nicht angewendet werden darf, wegen des Vorranges des Unionsrechts. Deshalb ist der Bauleitplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen.

Den Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda in ihrer öffentlichen Sitzung vom 09.07.2025 gefasst.

Das Plangebiet liegt im westlichen Ortsteil von Möglenz an der Kauxdorfer Straße.

Das für die Bauplätze vorgesehene Gelände ist unbebaut und derzeit ackerbaulich für den Futteranbau bewirtschaftet. In der süd-östlichen Ecke des Plangebietes verläuft ein öffentlicher unbefestigter Weg im Flurstück. 663 mit Anbindung an die Kauxdorfer Straße.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt ist das Plangebiet als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Somit entspricht das Vorhaben den Entwicklungszielen der Stadt und wird den vorhandenen angrenzenden Siedlungsstrukturen und den vorhandenen Erschließungsbedingungen gerecht.

Katharina Schmidtke


Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt

SG Stadtplanung / Städtebaurecht / Fördermittel

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Telefon: 035341/155-436

E-Mail: katharina.schmidtke@vg-liebenwerda.de

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