Offenlage Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 50 "Erweiterung Dörrwalder Mühle" in Großräschen OT Dörrwalde

Großräschen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Großräschen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat am 04.12.2024 in einer öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „Erweiterung Dörrwalder Mühle“ gefasst. Nun liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Oktober 2024 vor. Der Vorhabensträger ist nach wie vor an der Umsetzung des Gesamtvorhabens interessiert. Aus wirtschaftlichen Gründen wird dieses Vorhaben, auf Wunsch des Vorhabensträgers, jedoch in Teilabschnitte unterteilt. Im Planverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage als Voraussetzung für die Sicherung des Bestandes und insbesondere für zukünftige Erweiterungen des Mühlengeländes geschaffen werden. Zu diesem Vorentwurf wird die Beteiligung der der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß S 4 Baugesetzbuch durchgeführt

Andrea Zickler

SB Stadtplanung

Stadt Großräschen

Calauer Straße 27

01983 Großräschen

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Stellungnahme #1000

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der geplanten Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebiets“ mit einer GRZ von 0,4 für die historische Holländermühle Dörrwalde möchte ich als Anwohner folgende Bedenken und Risiken für die umliegende Dorfgemeinschaft darlegen:

1. Erhöhung des Verkehrsaufkommens

Die Umwandlung der Mühle und ihrer Umgebung in ein Sondergebiet könnte zu einer weiteren erheblichen Steigerung des Verkehrsaufkommens führen, insbesondere wenn das Gelände für Veranstaltungen, gastronomische Betriebe oder touristische Zwecke genutzt wird. Dies birgt folgende Risiken:

  • Verkehrssicherheit: Die bestehenden Straßen und Zufahrten sind nicht auf erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Busse und Lkws) ausgelegt, was zu Sicherheitsrisiken für Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Menschen, führen kann.

  • Parkplatzproblematik: Ein höherer Besucherstrom erfordert zusätzliche Parkflächen. Dies könnte zu wildem Parken in der Straße "Zur Mühle" führen und den Anwohnerverkehr beeinträchtigen.

2. Lärmbelästigung

Ein intensiverer Betrieb, insbesondere im Veranstaltungsbereich, könnte zu einer erheblichen Lärmbelästigung für die Anwohner führen. Dabei bestehen Risiken durch:

  • Regelmäßige Veranstaltungen mit Musik und hoher Besucherzahl, insbesondere am Abend oder an Wochenenden.

  • Erhöhte Hintergrundgeräusche durch an- und abfahrende Fahrzeuge.

3. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Dorfruhe

Die besondere Attraktivität Dörrwaldes liegt in seiner ruhigen, dörflichen Atmosphäre. Eine bauliche Verdichtung durch die GRZ von 0,4 könnte langfristig zu einem Verlust dieses Charakters führen und die Identität des Ortes beeinträchtigen.

  1. Nichteinhaltung der Lärmschutzmaßnahmen durch Mieter / Hochzeitsgesellschaften

Bereits jetzt wird beobachtet, dass sich Mieter nicht ausreichend an bestehende Lärmschutzvorgaben halten. Diese Problematik könnte sich mit der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten durch das „Sonstige Sondergebiet“ weiter verschärfen. Mögliche Risiken sind:

  • Unkontrollierter Lärmpegel: Wenn die Mühle als Veranstaltungsort oder touristische Attraktion genutzt wird, könnte dies zu einem Anstieg von Lärm und nächtlicher Ruhestörung führen, da es an effektiven Maßnahmen zur Kontrolle des Lärms mangeln könnte.

  • Fehlende Durchsetzung von Lärmschutzauflagen: Sollte die bestehende Problematik auch bei zukünftigen Projekten fortbestehen, könnte dies die Lebensqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigen.

5. Fehlende Angebote speziell für Dorfbewohner

Die bereits bestehenden Entwicklungen im Bereich der historischen Holländermühle und der Mangel an spezifischen Angeboten für die Dorfgemeinschaft stellen ein weiteres gravierendes Problem dar. Es scheint, als würden die Bedürfnisse der Dorfbewohner nur unzureichend berücksichtigt, insbesondere wenn die Angebote vorrangig auf externe Besucher ausgerichtet sind. Diese Problematik könnte sich mit der geplanten Festsetzung als „Sonstiges Sondergebiet“ noch verschärfen. Es sind bereits jetzt folgende Risiken erkennbar:

  • Fehlende Integration der Dorfgemeinschaft: Das Gebiet wird bislang hauptsächlich für touristische oder kommerzielle Zwecke genutzt, ohne die Bedürfnisse der Dorfbewohner angemessen zu berücksichtigen. Dies kann zu einer Entfremdung und Frustration in der lokalen Bevölkerung führen.

  • Verdrängung des dörflichen Charakters: Wenn der Fokus weiterhin auf der Anwerbung von externen Besuchern liegt, könnte dies den traditionellen dörflichen Charakter und die Ruhe des Ortes gefährden, was den Lebenswert für die Dorfbewohner beeinträchtigen würde.

  • Mangelnde Teilhabe an den Vorteilen: Die Dorfbewohner erhalten bislang keine ausreichenden Vorteile oder Angebote, die direkt aus den Entwicklungen rund um die Mühle entstehen. Rabatte, spezielle Veranstaltungen oder eine aktive Einbindung in die Nutzung der Mühle als kulturellen oder touristischen Ort könnten helfen, die lokale Bevölkerung stärker in die Entwicklungen einzubeziehen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.

Die bisherige Praxis, dass Dorfbewohner weitgehend von den Vorteilen der Entwicklung ausgeschlossen bleiben, schafft Unmut und gefährdet das harmonische Zusammenleben. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Bedürfnisse der Dorfgemeinschaft stärker berücksichtigt und konkrete Angebote geschaffen werden, die den Dorfbewohnern zugutekommen.

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