Flächennutzungsplan Änderung im Bereich "Gewerbegebiet Börnicke"

Nauen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 2 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Ein Vorhabenträger ist im Besitz des o. g. Flurstücks. In diesem Bereich möchte er gewerbliche Nutzungen unterbringen. Dazu wurde am 10.10.2016 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (B-Plan) „Gewerbegebiet Börnicke“ gefasst (Beschlussnr.: 226/2016) gefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es für die Fläche keine Überplanung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan). Der aufgestellte B-Plan kann nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Der FNP stellt die gesamte Fläche des Flurstücks 10 (Geltungsbereich des Bebauungsplans) als Grünfläche dar. Der Südliche Bereich soll gewerblichen Nutzungen zugeführt werden, dieser Bereich ist jedoch noch nicht im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt. Für diesen Bereich ist daher der FNP der Stadt Nauen und Ortsteile von Grünfläche in gewerbliche Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) zu ändern (gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren). Dazu wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2016 der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans

FBL Herr Gunther App

Tel.-Nr.: 03321- 408213

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