Einfacher Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss" - Aufhebung - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Fürstenwalde/Spree

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 17 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Fürstenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Folgesitzung am 22.01.2024 der Sitzung vom 18.01.2024 die Aufstellung des Verfahrens zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" beschlossen.

Das Vorhaben 'Anbau' (an das Jagdschloss) soll nicht mehr realisiert werden. Damit sind die Baugrenze, innerhalb derer der Anbau realisiert werden sollte, sowie die Regelungen zu Abstandsflächen obsolet.

Die Baugrenzen könnten anderen Vorhaben auf dem Grundstück entgegenstehen.

Es wird über die Aufhebung des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" angestrebt, dass die Realisierung von Vorhaben auf den Flurstücken 622, 623, Flur 131, Gemarkung Fürstenwalde/Spree flexibel und alleinig wieder gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist.

Die städtebauliche Ordnung wird auch ohne den einfachen Bebauungsplan gewahrt.


Wigbert Bengtsson

Sachbearbeiter

Amt 21 - Stadtplanung

Stadt Fürstenwalde/Spree

Anschrift: Am Markt 4

15517 Fürstenwalde/Spree

Telefon: +49 3361 557-207

Mobile: +49 173 2116585

Fax: +49 3361 557-3-207

E-Mail: w.bengtsson@fuerstenwalde-spree.de

Webseite: www.fuerstenwalde-spree.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: