Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf - B-Plan "Schönefeld - Riebener Weg" Stadt Beelitz, GT Schönefeld

Schönefeld

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Beelitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schönefeld - Riebener Weg" nach § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - beschlossen. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wurde der § 13b BauGB als mit dem Unionsrecht unvereinbar erkannt. Die Planaufstellung wird deshalb in das Regelverfahren gemäß § 2 BauGB überführt.

Der Geltungsbereich liegt am süd-östlichen Rand der Dorflage Schönefeld und umfasst die Flurstücke 119/2, 133 und 134 (jeweils Teilflächen) der Flur 2 der Gemarkung Schönefeld. Das Plangebiet ist ca. 1,82 ha groß.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Wohnbebauungen.

Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen als allgemeinen Wohngebiet mit einem der Eigenart der näheren Umgebung entsprechenden Nutzungsmaß ausgewiesen werden.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB statt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Schönefeld – Riebener Weg“ (Stand Oktober 2025), bestehend aus:
-           der Planzeichnung und den beabsichtigten textlichen Festsetzungen,

-           der Begründung mit Umweltprüfung und

-           dem Artenschutzfachlichen Gutachten
wird öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.beelitz.de oder unter www.geoportal-beelitz.de einsehbar. Weiterhin sind die Unterlagen auch über https://bb.beteiligung.diplanung.de einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung) während der Dienststunden

Montag, Mittwoch                            von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                                             von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                        von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und

Freitag                                                 von 9:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (033204) 391 67. Auskünfte werden in Zimmer 112 erteilt.

Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an hirsch@beelitz.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schönefeld - Riebener Weg" nach § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - beschlossen. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wurde der § 13b BauGB als mit dem Unionsrecht unvereinbar erkannt. Die Planaufstellung wird deshalb in das Regelverfahren gemäß § 2 BauGB überführt.

Der Geltungsbereich liegt am süd-östlichen Rand der Dorflage Schönefeld und umfasst die Flurstücke 119/2, 133 und 134 (jeweils Teilflächen) der Flur 2 der Gemarkung Schönefeld. Das Plangebiet ist ca. 1,82 ha groß.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Wohnbebauungen.

Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen als allgemeinen Wohngebiet mit einem der Eigenart der näheren Umgebung entsprechenden Nutzungsmaß ausgewiesen werden.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB statt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Schönefeld – Riebener Weg“ (Stand Oktober 2025), bestehend aus:
-           der Planzeichnung und den beabsichtigten textlichen Festsetzungen,

-           der Begründung mit Umweltprüfung und

-           dem Artenschutzfachlichen Gutachten
wird öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.beelitz.de oder unter www.geoportal-beelitz.de einsehbar. Weiterhin sind die Unterlagen auch über https://bb.beteiligung.diplanung.de einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung) während der Dienststunden

Montag, Mittwoch                            von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                                             von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                        von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und

Freitag                                                 von 9:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (033204) 391 67. Auskünfte werden in Zimmer 112 erteilt.

Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an hirsch@beelitz.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.

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