Bebauungsplan 02/19 „Spiel- und Erholungspark an der Gartenstadt“
Schönefeld
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde SchönefeldMit dem vorliegenden Bebauungsplan soll das Spiel- und Freiflächenangebot in dem Ortsteil
Großziethen der Gemeinde Schönefeld ergänzt und weiter qualifiziert werden.
Auch zukünftig sollen diese so genannten weichen Standortfaktoren entsprechend der Förderung einer familienfreundlichen Gemeinde und der Schaffung von Identifikationsmöglichkeiten für die Bewohner mit ihrem Wohnstandort weiter ausgebaut werden.
Die konkrete Nutzung der Fläche für Spiel, Erholung, Naturraum und die Wegebeziehungen
ist in einem Planungsprozess mit intensiver Beteiligung der Anwohner und Interessierten definiert worden. In einem Zeitraum von gut einem Jahr ist durch Gespräche, Planungswerkstätten vor Ort, die Auswertung und Diskussion von Zwischenergebnissen und die daran anschließende Befürwortung des Nutzungskonzeptes durch die Gemeindevertretung dargelegt worden. Die Kernpunkte sind:
- Erhalt und Stärkung des Vegetationssaums als Sicht- und Lärmschutz entlang der bestehenden Wohnbebauung
- Anpflanzung von klimaangepassten und heimischen Gehölzen im restlichen Park jedoch
bei Erhalt einer offenen Mitte
- Wildwiese mit bestäuberfreundlichen Pflanzen
- Ruderale Wiese mit Sträuchern als Lebensraum für Tiere
- Liegewiese für Erholungssuchende
- Schaffung von Versickerungsflächen für Starkregenereignisse
- Integration einer übergeordneten Radwegeverbindung
- Ruhiger Spazierweg als Rundweg
- Spiel- und Bewegungsangebote für mehrere Generationen
Gemeinde Schönefeld
Dezernat II - Bau- und Investorenservice
Herr Schubert
Tel: 030/536720202
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Weiter Kontaktdaten können der Bekanntmachung entnommen werden.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes 02/19 „Spiel- und Erholungspark an der Gartenstadt“, OT Großziethen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 26.02.2025 die erneute, ausschließlich auf die Änderungen und Ergänzungen bezogene, Beteiligung zu dem Bebauungsplan Nr. 02/19 "Spiel- und Erholungspark an der Gartenstadt", OT Großziethen, beschlossen [Beschl.-Nr: 200/2025].
Daher erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB vorgeschriebene erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt angemessen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Planinhalten/Festsetzungen abgegeben werden.
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