Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nauen Süd-Ost", Stadt Nauen
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt NauenZiel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht für ein Rechenzentrum über eine Festsetzung Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum und rechenzentrumsnahe Technologien“. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Nutzungen aus dem Bereich rechenzentrumsnaher Technologien. Darüber hinaus soll sowohl die Erweiterung des bestehenden Rechenzentrumsstandortes ermöglicht als auch die Ansiedlung eines weiteren Rechenzentrums in Betracht gezogen werden. Geplant ist die Realisierung mehrerer Gebäudeeinheiten, die flexibel für unterschiedliche technische und gewerbliche Funktionen genutzt werden können. Ergänzend können ein eigenständiges Bürogebäude sowie technische Infrastrukturanlagen, wie beispielsweise Einrichtungen zur Energieversorgung, entstehen.
Der Rechenzentrumscampus ist ein Sicherheitsbereich, der über eine umfangreiche Zugangskontrolle mit Pförtnerhaus sowie einen umlaufenden Sicherheitszaun verfügt, welcher auch mit elektronischen Zugangsüberwachungssystemen ausgestattet sein wird.
Darüber hinaus umfasst die Planung die gesicherte Erschließung des Grundstücks sowie die Anlage von Grünflächen im Sinne von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Frau Jeanette Schmohl, Tel.-Nr.: 03321-408240