Bebauungsplan "Wohnbebauung Mehlsdorfer Weg 1" der Stadt Dahme/Mark

Dahme/Mark

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

Institution

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat in ihrer Sitzung vom 14.03.2024 mit Beschluss-Nr. STVV/017/2024 den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan mit der städtebaulichen Zielsetzung zur Entwicklung eines Wohngebietes „Mehlsdorfer Weg“ aufzustellen. Der Titel des Bebauungsplanes wurde im Laufe des Verfahrens konkretisiert und heißt nun „Wohnbebauung Mehlsdorfer Weg 1“.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung

Das Plangebiet ist eine Brachfläche in Ortsrandlage. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dahme/Mark stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Ziel der Planung und wesentlicher Planinhalt ist die Nutzung des Plangebietes als Wohngebiet. Die betroffenen Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist damit zwingend erforderlich.

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Stadtrand der Stadt Dahme/Mark, an einer Ausfallstraße Richtung Herzberg. Die in östlicher Richtung angrenzenden Grundstücke sind unbebaut, und werden landwirtschaftlich genutzt. In südlicher Richtung befindet sich ein einzelnes Wohngrundstück mit Nebengebäuden (Mühle). Auf der gegenüberliegenden Seite in nördlicher Richtung befindet sich das Wasserwerk mit dazugehörenden Gebäuden. Im Westen schließen sich Ackerflächen an.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Dahme, Flur 5, Flurstücke 63/4, 63/3, 62/1, 62/2, 62/3

Amt Dahme/Mark

Abt. Bauen und Liegenschaften, Bauamt

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: