Bebauungsplan "Wohnbebauung Mehlsdorfer Weg 1" der Stadt Dahme/Mark

Dahme/Mark

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat in ihrer Sitzung vom 14.03.2024 mit Beschluss-Nr. STVV/017/2024 den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan mit der städtebaulichen Zielsetzung zur Entwicklung eines Wohngebietes „Mehlsdorfer Weg“ aufzustellen. Der Titel des Bebauungsplanes wurde im Laufe des Verfahrens konkretisiert und heißt nun „Wohnbebauung Mehlsdorfer Weg 1“.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung

Das Plangebiet ist eine Brachfläche in Ortsrandlage. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dahme/Mark stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Ziel der Planung und wesentlicher Planinhalt ist die Nutzung des Plangebietes als Wohngebiet. Die betroffenen Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist damit zwingend erforderlich.

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Stadtrand der Stadt Dahme/Mark, an einer Ausfallstraße Richtung Herzberg. Die in östlicher Richtung angrenzenden Grundstücke sind unbebaut, und werden landwirtschaftlich genutzt. In südlicher Richtung befindet sich ein einzelnes Wohngrundstück mit Nebengebäuden (Mühle). Auf der gegenüberliegenden Seite in nördlicher Richtung befindet sich das Wasserwerk mit dazugehörenden Gebäuden. Im Westen schließen sich Ackerflächen an.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Dahme, Flur 5, Flurstücke 63/4, 63/3, 62/1, 62/2, 62/3

Amt Dahme/Mark

Abt. Bauen und Liegenschaften, Bauamt

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

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