6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rüdnitz mit integrierter Änderung des Landschaftsplans zum Bebauungsplan "Wendestelle Langerönner Weg"

Rüdnitz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 44 Tage  

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Die Gemeindevertretung von Rüdnitz hat am 05.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rüdnitz in der Fassung vom Januar 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wendestelle Langerönner Weg" durchgeführt.

Planungsziel ist die Darstellung einer ca. 0,16 ha großen Wohnbaufläche anstelle einer Grünfläche, um die Entwicklung von zwei Baugrundstücken für die Errichtung von Einfamilienhäusern planungsrechtlich vorzubereiten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hatte am 27.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg" im Normalverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren gefasst. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.04.2022 wurde beschlossen, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) ohne Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Am 01.06.2023 wurde der Satzungsbeschluss gefasst.

Vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig und deswegen nicht anwendbar ist. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts konnte das Verfahren nicht unter Berufung auf § 13b BauGB durch Bekanntmachung abgeschlossen werden. Das Bebauungsplanverfahren wird daher im Normalverfahren fortgesetzt. Um den Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, wird der Flächennutzungsplan im Paral-lelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Amt Biesenthal-Barnim
Bauverwaltung
Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,
Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Termine für Einsichtnahmen können nach Absprache während und außerhalb der Dienstzeiten telefonisch unter 03337 - 459932 vereinbart werden.

Die Gemeindevertretung von Rüdnitz hat am 05.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rüdnitz in der Fassung vom Januar 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wendestelle Langerönner Weg" durchgeführt.

Planungsziel ist die Darstellung einer ca. 0,16 ha großen Wohnbaufläche anstelle einer Grünfläche, um die Entwicklung von zwei Baugrundstücken für die Errichtung von Einfamilienhäusern planungsrechtlich vorzubereiten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hatte am 27.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg" im Normalverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren gefasst. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.04.2022 wurde beschlossen, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) ohne Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Am 01.06.2023 wurde der Satzungsbeschluss gefasst.

Vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig und deswegen nicht anwendbar ist. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts konnte das Verfahren nicht unter Berufung auf § 13b BauGB durch Bekanntmachung abgeschlossen werden. Das Bebauungsplanverfahren wird daher im Normalverfahren fortgesetzt. Um den Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, wird der Flächennutzungsplan im Paral-lelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Amt Biesenthal-Barnim
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Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,
Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

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Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
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