Entwurf des Bebauungsplans „Liegewiese, Wasserwanderrastplatz, Gemeinbedarf“ Gemeinde Schwerin - Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 19 Tage –durchführende Organisation
Amt SchenkenländchenDurch den Bebauungsplan Nr. 6-6 sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 zum Teil geändert / konkretisiert werden. Der Bereich Badestrand soll als Wasserwanderrastplatz mit Bootsverleih und Liegewiese sowie für kommunale Gebäude einschließlich Sanitärgebäude und Stellplätze festgesetzt werden. Die vorhandenen Biotope sollen gesichert werden.
Anlass für die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans ist das Planungsziel der Gemeinde Schwerin - die planungsrechtliche Sicherung ihrer Entwicklungsabsichten für den Badestrandbereich. Für die Gemeinde stehen die Sicherung der bestehenden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Sicherung der Wohn- und Lebensqualität, die Sicherung und der Ausbau der touristischen und Freizeitnutzungen sowie eine der Umgebungssituation angepasste und wirtschaftlich vertretbare Verwertung der zur Verfügung stehenden Flächen im Vordergrund.
Amt Schenkenländchen
Herr Dennis Noch
Markt 9
15755 Teupitz
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