Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder hat am 26. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans "Gewerbestandort Max Holzbau Prendener Straße" gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 2,19 ha befindet sich im Ortsteil Ruhlsdorf der Gemeinde Marienwerder. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt östlich der Prendener Straße (L 31) sowie südlich des Spatzenwegs und umfasst den Gebäudebestand des Betriebs MAX Holzbau mit angrenzenden Flächen entlang des Alter Basdorfer Wegs (Flurstücke 208 teilweise, 277, 278, 279, 280, 377, 389 teilweise und 391 der Flur 4, Gemarkung Ruhlsdorf).
Der ansässige Gewerbebetrieb hat die Planungsabsicht einer Neustrukturierung des Ruhlsdorfer Standorts. Dies umfasst unter anderem die Erweiterung der Büro- und Produktionsstätten sowie eine Schaffung von Aufenthaltsflächen für die Mitarbeitenden.
Planungsziele sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbestandorts durch Festsetzung eines Gewerbegebietes und Freizeitnutzungen sowie die Sicherung der Erschließung. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bauvorhaben zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Durch die im Bebauungsplan beabsichtige Festsetzung von Gewerbegebietsflächen ist der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 2, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden.