Aufhebungsverfahren Bebauungsplan "Mühlenweg 24 - am See I + II, OT Schwante

Schwante

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Oberkrämer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat auf ihrer Sitzung am 30.04.2026 mit Beschluss-Nr. 385/2026 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes „Mühlenweg 24 – Am See I + II“ im OT Schwante gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a (4) BauGB beschlossen.  

Das Plangebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mühlenweg 24 – Am See I + II im OT Schwante gemäß dem in der Anlage beiliegenden Lageplan. Es wird begrenzt: Im Norden durch das Flurstück 88/9 der Flur 6 bzw. einen Teil des Mühleweges, im Osten durch die Flurstücke 188 und 189 bzw. durch die Straße Wohnanlage am See, im Süden durch das Flurstück 182 bzw. einen Teil des Mühlenweges sowie im Westen durch die Straße Am Wiesengrund bzw. durch die Flurstücke 88/3, 88/10 und 88/11.

Planziel ist es, den 1993 in Kraft getretenen und vollständig umgesetzten Bebauungsplan „Mühlenweg 24 – Am See I + II“ aufzuheben, da das Planwerk für die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet nicht mehr erforderlich ist.

Gemeinde Oberkrämer

Bauleitplanung - Frau Kuhnert

Perwenitzer Weg 2

16727 Oberkrämer

tanja.kuhnert@oberkraemer.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat auf ihrer Sitzung am 30.04.2026 mit Beschluss-Nr. 385/2026 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes „Mühlenweg 24 – Am See I + II“ im OT Schwante gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a (4) BauGB beschlossen.  

Das Plangebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mühlenweg 24 – Am See I + II im OT Schwante gemäß dem in der Anlage beiliegenden Lageplan. Es wird begrenzt: Im Norden durch das Flurstück 88/9 der Flur 6 bzw. einen Teil des Mühleweges, im Osten durch die Flurstücke 188 und 189 bzw. durch die Straße Wohnanlage am See, im Süden durch das Flurstück 182 bzw. einen Teil des Mühlenweges sowie im Westen durch die Straße Am Wiesengrund bzw. durch die Flurstücke 88/3, 88/10 und 88/11.

Planziel ist es, den 1993 in Kraft getretenen und vollständig umgesetzten Bebauungsplan „Mühlenweg 24 – Am See I + II“ aufzuheben, da das Planwerk für die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet nicht mehr erforderlich ist.

Gemeinde Oberkrämer

Bauleitplanung - Frau Kuhnert

Perwenitzer Weg 2

16727 Oberkrämer

tanja.kuhnert@oberkraemer.de

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