B-Plan Woltersdorf Nr. 08 "Feldstraße"

Woltersdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Die Gemeindevertretung Nuthe-Urstromtal hat daraufhin am 25.02.2025 beschlossen, den Bebau-ungsplan Woltersdorf Nr. 08 „Feldstraße“ der Gemeinde aufzustellen.

Ziel/ Anlass

Ziel des Bebauungsplanes ist es, Bauland im Ortsteil Woltersdorf zu entwickeln. Mit der Auf-stellung des Bebauungsplans Woltersdorf Nr. 08 „Feldstraße“ der Gemeinde Nuthe-Urstromtal sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen wer-den.

Ziel ist es, die Grundstücke für Wohnbebauung vorzubereiten. Das Angebot innerhalb dieses Seg-ments der Einfamilienhäuser soll Anreiz für den Verbleib bzw. Zuzug von jungen Familien schaffen.

Mit den Festsetzungen soll sich das Vorhaben maßstäblich und nutzungsorientiert in die angren-zenden Bereiche der Ortslage einfügen.

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 404, 520 (Teilfläche), 521, 522 und 523 der Flur 1 in der Gemarkung Woltersdorf und hat eine Fläche von ca. 0,3 ha. Die Flächen sind im Eigentum des Vorhabenträgers. Das Flurstück 404 ist bereits bebaut.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Bahntrasse, nahe der Bahnüberquerung, am Ortsein-gang von Woltersdorf, einem Ortsteil der Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Es schließt an vorhandene Wohnbebauung an. Die Feldstraße ist in diesem Bereich derzeit einseitig bebaut. Angrenzend be-finden sich Wald- und Brachflächen.

Bruckbauer & Hennen GmbH/ Frau Bruckbauer

Gemeinde Nuthe-Urstromtal/ Frau Dagmar Schmidt,

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