Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße / Ecke Am Bahnhof“ (Stand September 2025)
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt ZiesarDie Stadtverordnetenversammlung hat am 26.04.2022 die grundsätzliche Zustimmung zu einer Bebauung gemäß Teilungsplan und 14.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist Sicherung einer langfristig geordneten städtebaulichen Entwicklung von am nordöstlichen Rand des zentralen Stadtgebietes gelegenen Grundstücken zu Wohnzwecken.
Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.
Die Stadt Ziesar verfügt über einen in Kraft getretenen Flächennutzungsplan. In diesem ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ in den Grundzügen als Bestandteil einer gemischten Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
Bei Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB hätte die Gemeinde den Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren nicht erforderlich gewesen wäre.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 4 CN 3.22 vom 18.07.2023 ist es nunmehr erforderlich, auch den Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ im Regelverfahren aufzustellen. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, hat dies auch das Erfordernis zur Folge, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark als höhere Verwaltungsbehörde.