Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße / Ecke Am Bahnhof“ (Stand September 2025)

Ziesar

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Ziesar

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.04.2022 die grundsätzliche Zustimmung zu einer Bebauung gemäß Teilungsplan und 14.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist Sicherung einer langfristig geordneten städtebaulichen Entwicklung von am nordöstlichen Rand des zentralen Stadtgebietes gelegenen Grundstücken zu Wohnzwecken.

Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Die Stadt Ziesar verfügt über einen in Kraft getretenen Flächennutzungsplan. In diesem ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ in den Grundzügen als Bestandteil einer gemischten Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Bei Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB hätte die Gemeinde den Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren nicht erforderlich gewesen wäre.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 4 CN 3.22 vom 18.07.2023 ist es nunmehr erforderlich, auch den Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ im Regelverfahren aufzustellen. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, hat dies auch das Erfordernis zur Folge, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark als höhere Verwaltungsbehörde.

Michael Stingl

+49 33830/654-210

bauamt@amt-ziesar.de

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.04.2022 die grundsätzliche Zustimmung zu einer Bebauung gemäß Teilungsplan und 14.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist Sicherung einer langfristig geordneten städtebaulichen Entwicklung von am nordöstlichen Rand des zentralen Stadtgebietes gelegenen Grundstücken zu Wohnzwecken.

Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Die Stadt Ziesar verfügt über einen in Kraft getretenen Flächennutzungsplan. In diesem ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ in den Grundzügen als Bestandteil einer gemischten Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Bei Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB hätte die Gemeinde den Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren nicht erforderlich gewesen wäre.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 4 CN 3.22 vom 18.07.2023 ist es nunmehr erforderlich, auch den Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenstraße/Ecke Am Bahnhof“ im Regelverfahren aufzustellen. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, hat dies auch das Erfordernis zur Folge, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark als höhere Verwaltungsbehörde.

Michael Stingl

+49 33830/654-210

bauamt@amt-ziesar.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: