Vorentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werneuchen im Ortsteil Löhme

Werneuchen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Werneuchen

Die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 09.07.2026 die Billigung des Vorentwurfs, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Mai 2026 beschlossen.

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Pferdehofs mit Tribüne und Übernachtungsmöglichkeiten innerhalb der baulichen Anlagen einer ehemaligen Hühnerzuchtanlage sowie die planungsrechtliche Sicherung eines handwerklichen Betriebes im Bestand eines früheren Heizhauses.

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, wird das Flurstück 81 als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ sowie Teile des Flurstücks 104 als gewerbliche Baufläche festgesetzt. Zur Minderung der Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgüter erfolgen Festsetzungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu deren Aufwertung. Hierfür wird eine Fläche für die Pflanzung von Feldgehölzen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Somit sollen insbesondere folgende Planungsziele erreicht werden:

Planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung neuer baulicher Anlagen

Nachnutzung und Nachverdichtung bereits vorhandener baulicher Anlagen

Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Werneuchen

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Juliane König

büro knoblich Landschaftsarchitekten

koenig@bk-landschaftsarchitekten.de

www.bk-landschaftsarchitekten.de

(0 33 62) 8 83 61-23

Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner

Die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 09.07.2026 die Billigung des Vorentwurfs, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Mai 2026 beschlossen.

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Pferdehofs mit Tribüne und Übernachtungsmöglichkeiten innerhalb der baulichen Anlagen einer ehemaligen Hühnerzuchtanlage sowie die planungsrechtliche Sicherung eines handwerklichen Betriebes im Bestand eines früheren Heizhauses.

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, wird das Flurstück 81 als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ sowie Teile des Flurstücks 104 als gewerbliche Baufläche festgesetzt. Zur Minderung der Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgüter erfolgen Festsetzungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu deren Aufwertung. Hierfür wird eine Fläche für die Pflanzung von Feldgehölzen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Somit sollen insbesondere folgende Planungsziele erreicht werden:

Planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung neuer baulicher Anlagen

Nachnutzung und Nachverdichtung bereits vorhandener baulicher Anlagen

Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Werneuchen

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Juliane König

büro knoblich Landschaftsarchitekten

koenig@bk-landschaftsarchitekten.de

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(0 33 62) 8 83 61-23

Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner

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