1. Änderung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Breydin
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 40 Tage –durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDie Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat in öffentlicher Sitzung
am 19.04.2021 beschlossen, die Innenbereichs- und Abrundungssatzung im
Ortsteil Trampe, östlich der Eberswalder Straße, Ortsausgang in Richtung
Eberswalde, zu ändern.
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin am
04.11.2025 wurde beschlossen, den Geltungsbereich der 1. Änderung um
die bebaute Teilfläche des Flurstücks 100, der Flur 2, Gemarkung Trampe zu
erweitern. Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Breydin
über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Orts-
teile Tuchen-Klobbicke und Trampe in der Fassung vom Oktober 2025 wurde
gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Be-
lange, Behörden und Nachbargemeinden zur Planänderung gemäß § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die 1. Änderung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung wird gemäß
§ 34 Absatz 6 BauGB im vereinfachten Planverfahren gemäß § 13 Absatz 3
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Mit der Aufnahme der Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichs-
und Abrundungssatzung im Ortsteil Trampe wird zum einen klargestellt, dass
die bebaute Teilfläche des Flurstücks 100, der Flur 2, Gemarkung Trampe,
zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil, entsprechend dem § 34 Absatz 4
Nr. 1 BauGB gehört. Zum anderen wird die einbezogene Abrundungsfläche
auf dem Flurstück 99 der Flur 2, Gemarkung Trampe, in einer Tiefe von 35 m,
gemessen von der straßenseitigen Flurstücksgrenze, der Bebaubarkeit mit
Wohngebäuden zugeführt. Die Abrundungsfläche beträgt in ca. 2.770 m².
Amt Biesenthal-Barnim
Bauverwaltung
Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften
Frau Faude
E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Tel.: 03337-459932