1. Änderung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Breydin

Trampe

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat in öffentlicher Sitzung

am 19.04.2021 beschlossen, die Innenbereichs- und Abrundungssatzung im

Ortsteil Trampe, östlich der Eberswalder Straße, Ortsausgang in Richtung

Eberswalde, zu ändern.

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin am

04.11.2025 wurde beschlossen, den Geltungsbereich der 1. Änderung um

die bebaute Teilfläche des Flurstücks 100, der Flur 2, Gemarkung Trampe zu

erweitern. Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Breydin

über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Orts-

teile Tuchen-Klobbicke und Trampe in der Fassung vom Oktober 2025 wurde

gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Be-

lange, Behörden und Nachbargemeinden zur Planänderung gemäß § 3 Abs.

2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die 1. Änderung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung wird gemäß

§ 34 Absatz 6 BauGB im vereinfachten Planverfahren gemäß § 13 Absatz 3

BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Mit der Aufnahme der Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichs-

und Abrundungssatzung im Ortsteil Trampe wird zum einen klargestellt, dass

die bebaute Teilfläche des Flurstücks 100, der Flur 2, Gemarkung Trampe,

zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil, entsprechend dem § 34 Absatz 4

Nr. 1 BauGB gehört. Zum anderen wird die einbezogene Abrundungsfläche

auf dem Flurstück 99 der Flur 2, Gemarkung Trampe, in einer Tiefe von 35 m,

gemessen von der straßenseitigen Flurstücksgrenze, der Bebaubarkeit mit

Wohngebäuden zugeführt. Die Abrundungsfläche beträgt in ca. 2.770 m².

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat in öffentlicher Sitzung

am 19.04.2021 beschlossen, die Innenbereichs- und Abrundungssatzung im

Ortsteil Trampe, östlich der Eberswalder Straße, Ortsausgang in Richtung

Eberswalde, zu ändern.

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin am

04.11.2025 wurde beschlossen, den Geltungsbereich der 1. Änderung um

die bebaute Teilfläche des Flurstücks 100, der Flur 2, Gemarkung Trampe zu

erweitern. Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Breydin

über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Orts-

teile Tuchen-Klobbicke und Trampe in der Fassung vom Oktober 2025 wurde

gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Be-

lange, Behörden und Nachbargemeinden zur Planänderung gemäß § 3 Abs.

2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die 1. Änderung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung wird gemäß

§ 34 Absatz 6 BauGB im vereinfachten Planverfahren gemäß § 13 Absatz 3

BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Mit der Aufnahme der Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichs-

und Abrundungssatzung im Ortsteil Trampe wird zum einen klargestellt, dass

die bebaute Teilfläche des Flurstücks 100, der Flur 2, Gemarkung Trampe,

zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil, entsprechend dem § 34 Absatz 4

Nr. 1 BauGB gehört. Zum anderen wird die einbezogene Abrundungsfläche

auf dem Flurstück 99 der Flur 2, Gemarkung Trampe, in einer Tiefe von 35 m,

gemessen von der straßenseitigen Flurstücksgrenze, der Bebaubarkeit mit

Wohngebäuden zugeführt. Die Abrundungsfläche beträgt in ca. 2.770 m².

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

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