4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhardenberg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Seelow-Land Gemeinde Falkenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 14.05.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Der geplante Änderungsbereich gliedert sich in zwei Bereiche mit einer Fläche von insgesamt rund 39 ha und ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.

Die Gemeinde Neuhardenberg verfügt über einen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan. Dieser stellt die beiden Änderungsbereiche als Flächen für die Landwirtschaft dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Gottesgabe III“ lässt sich somit nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.

Die deshalb erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Vorgesehen ist die Änderung der Darstellung entsprechend den geplanten Nutzungen in ein sonstiges Sondergebiet im Änderungsbereich 1 und in gewerbliche Bauflächen im Änderungsbereich 2.

Amt Seelow-Land

Cornelia Schulz

Küstriner Str. 67

15306 Seelow

Tel.: 03346-804965

c.schulz@amt-seelow-land.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 14.05.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Der geplante Änderungsbereich gliedert sich in zwei Bereiche mit einer Fläche von insgesamt rund 39 ha und ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.

Die Gemeinde Neuhardenberg verfügt über einen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan. Dieser stellt die beiden Änderungsbereiche als Flächen für die Landwirtschaft dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Gottesgabe III“ lässt sich somit nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.

Die deshalb erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Vorgesehen ist die Änderung der Darstellung entsprechend den geplanten Nutzungen in ein sonstiges Sondergebiet im Änderungsbereich 1 und in gewerbliche Bauflächen im Änderungsbereich 2.

Amt Seelow-Land

Cornelia Schulz

Küstriner Str. 67

15306 Seelow

Tel.: 03346-804965

c.schulz@amt-seelow-land.de

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