6. Änderung BPlan Nr. 1 - Teil 1 "Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost", Bereich Lauchhammerstraße (Elstercenter I) der Stadt Elsterwerda

Elsterwerda

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Elsterwerda

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 25.04.2024 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, Bereich Lauchhammer Straße (Elstercenter I) eingeleitet.

Die 6. Änderungsplanung betrifft den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 und wird in zwei Teil-Bebauungspläne aufgestellt.

Allgemeines Ziel der 6. Änderungsplanung – Teil 1 ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Schnellrestaurants durch Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Gastronomie an Stelle einer Stellplatzfläche innerhalb eines Sondergebiets.

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung, in der Fassung Januar 2026 in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht und ausgelegt.

Frau Lange

Telefon: 03533 65 341

E-Mail: stadtplanung@elsterwerda.de

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 25.04.2024 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, Bereich Lauchhammer Straße (Elstercenter I) eingeleitet.

Die 6. Änderungsplanung betrifft den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 und wird in zwei Teil-Bebauungspläne aufgestellt.

Allgemeines Ziel der 6. Änderungsplanung – Teil 1 ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Schnellrestaurants durch Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Gastronomie an Stelle einer Stellplatzfläche innerhalb eines Sondergebiets.

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung, in der Fassung Januar 2026 in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht und ausgelegt.

Frau Lange

Telefon: 03533 65 341

E-Mail: stadtplanung@elsterwerda.de

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