Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ in der Fassung vom Juli 2026
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Stadt WerneuchenOrtsübliche Bekanntmachung der Stadt Werneuchen
Veröffentlichung zum Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ in der Fassung vom Juli 2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung 03.09.2026 unter der Beschlussnummer BW/046/2026 den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ in der Fassung vom Juli 2026 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Stadt und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.
Die räumlichen Geltungsbereiche ergeben sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:
In der Zeit vom 21.09.2026 – 30.10.2026 wird der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ in der Fassung vom Juli 2026 mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet unter eingestellt:
https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der oben genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 033398-81631 (Herr Günther) und Fr. Hupfer (Zimmer 109, Tel. 033398-81634) oder per Mail unter guenther@werneuchen.de möglich.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
Stellungnahme Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 17.03.2025 [Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen]
Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 24.03.2025 [keine Bedenken; Hinweis auf aktualisierte Handreichung „Planungskriterien für-PV-Freiflächenanlagen“]
Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf aktualisierte Handreichung „Planungskriterien für-PV-Freiflächenanlagen“ und auf Arbeitshilfe des Landes Brandenburg (2023)]
Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Bodenschutzbehörde und Untere Abfallwirtschaftsbehörde: keine Hinweise]
Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 07.03.2025 [keine Betroffenheit; fachliche Hinweise zur Geologie]
Schutzgut Klima und Luft
keine Stellungnahmen hierzu vorliegend
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
keine Stellungnahmen hierzu vorliegend
Schutzgut Wasser
Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Wasserbehörde: keine Hinweise]
Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 11.03.2025 [Fachabteilung Wasserwirtschaft: keine Betroffenheit]
Schutzgut Mensch
Stellungnahme Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 19.03.2025 [keine Belange berührt]
Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Sachgebiet Bevölkerungsschutz – keine Hinweise]
Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 11.03.2025 [Belang Immissionsschutz: keine Bedenken; keine detaillierte gutachterliche Untersuchung notwendig, wenn keine schutzbedürftigen Immissionsorte in einer Entfernung <100 m entfernt sind (Licht-Leitlinie Nr. 8.3); verbale Bewertung der betriebs- und baubedingte Wirkungen zu Blendungen und Geräuschimmissionen und Beschreibung von möglichen Maßnahmen zur Vermeidung; PV-Anlagen keine genehmigungs-bedürftige Anlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht; keine gutachterliche Untersuchung zu den Blendwirkungen erforderlich]
Stellungnahme Zentraldienst der Polizei Brandenburg vom 05.03.2025 [Kampfmittel-beseitigungsdienst: grundsätzlich keine Einwände; Verweis auf Kampfmittelverdachtsflächenkarte]
Stellungnahme Landesamt für Bauen und Verkehr vom 11.03.2025 [keine Bedenken]
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Bauordnungs- und Planungsamt: keine Aussagen bzw. Fehlen des Landschaftsplans; Begründung der Inanspruchnahme landwirt-schaftlich genutzter Flächen; Ergänzung der wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes; Ergänzung in Bezug auf Bodenzahl - Flächeninanspruchnahme]
Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf Aufstellung Landschaftsplan - Planungspflicht des § 11 Abs. 2 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetzes]
Stellungnahme Landkreis Barnim v. 17.03.2025 [Untere Denkmalschutzbehörde: keine Hinweise]
Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Sachgebiet Landwirtschaft: keine Hinweise]
Stellungnahme Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 26.02.2025 [keine Bodendenkmale bekannt; Information zur Anzeigepflicht bei Funden nach § 11 BbgDSchG; Hinweis auf bauvorbereitende archäologische Prospektion; Hinweise zum Rückbau der Solaranlage]
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.
Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an guenther@werneuchen.de oder nadine.fleischer@n1-ingenieure.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werneuchen im Geltungsbereich der „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Werneuchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Werneuchen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Werneuchen, den 03.09.2026
Astrid Hildebrand Siegel
Bürgermeisterin
Dipl.-Ing. (FH) Nadine Fleischer
Durchwahl: +49(0)3771 34020-48
E-Mail: nadine.fleischer@n1-ingenieure.de
N1 Ingenieurgesellschaft mbH
August-Wellner-Straße 1
08280 Aue-Bad Schlema