Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf - Bebauungsplan „Nahversorgung Freienwalder Straße 51“ Wriezen

Wriezen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Stadt-Wriezen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat in der Sitzung am 29.09.2022 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Nahversorgung Freienwalder Straße 51“ und die entsprechende Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen. Die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplans, inklusive dessen Anlagen, können sowohl hier in digitaler Form (siehe unten) als auch in Papierform im Rathaus Wriezen eingesehen werden.

Die zusätzliche Offenlage der Papierunterlagen für die Öffentlichkeit erfolgt nur im Zeitraum vom 19.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird vor der persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eine Terminvereinbarung empfohlen (Mail: bauverwaltung@wriezen.de; Tel. 033456-49149).

Im Übrigen sind die verfahrensbezogenen Angaben im Amtsblatt 6/2026 vom 18.06.2026 zu beachten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Sofern Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben werden, erhalten die Verfasser der Stellungnahme keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt, zu entnehmen.

Stadt Wriezen
Stadtentwicklung
Sachbearbeiter Herr Liebchen
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Tel.: 033456/ 49 165
e-Mail: liebchen@wriezen.de

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat in der Sitzung am 29.09.2022 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Nahversorgung Freienwalder Straße 51“ und die entsprechende Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen. Die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplans, inklusive dessen Anlagen, können sowohl hier in digitaler Form (siehe unten) als auch in Papierform im Rathaus Wriezen eingesehen werden.

Die zusätzliche Offenlage der Papierunterlagen für die Öffentlichkeit erfolgt nur im Zeitraum vom 19.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird vor der persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eine Terminvereinbarung empfohlen (Mail: bauverwaltung@wriezen.de; Tel. 033456-49149).

Im Übrigen sind die verfahrensbezogenen Angaben im Amtsblatt 6/2026 vom 18.06.2026 zu beachten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Sofern Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben werden, erhalten die Verfasser der Stellungnahme keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt, zu entnehmen.

Stadt Wriezen
Stadtentwicklung
Sachbearbeiter Herr Liebchen
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Tel.: 033456/ 49 165
e-Mail: liebchen@wriezen.de

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