6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Uebigau, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 16 Tage –durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaDie Stadt Uebigau-Wahrenbrück verfügt über einen Flächennutzungsplan, in Kraft seit dem 18.01.2006, sowie über eine 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplans.
Im wirksamen digitalen Flächennutzungsplan vom 18.01.2006 ist die Änderungsfläche als gemischte Baufläche und Grünfläche mit Wasserflächen dargestellt.
Mit der 6. Änderung des FNP soll gemäß Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 3 BauGB eine parallele Anpassung des FNP an den verbindlichen Bebauungsplan erfolgen. Den Beschluss zur Einleitung der 6. Änderung des FNP wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2024 gefasst.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans besteht aus:
- Plankarte M 1:10000
- der Begründung und dem Umweltbericht
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird als Auszug aus dem Flächennutzungsplan auf Grundlage der TK10 der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg aus dem Jahr 2005 erstellt.
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