7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederer Fläming im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Riesdorf an der L 715"

Niederer Fläming

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederer Fläming hat am 23.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Riesdorf an der L715“ gefasst (GVNF/132/2025).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung

Der Eigentümer der Flurstücke 204 (2782 m²) und 208 (1713 m²) der Flur 3 Gemarkung Riesdorf beabsichtigt die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Langfristiges Ziel ist es, die im Eigentum der Familie befindliche Gaststätte zu veräußern und auf den benachbarten Grundstücken altersgerechte Bungalows zu bauen. Die Er-schließung kann über die angrenzende Landstraße erfolgen.

Hierfür hat der Vorhabenträger im Februar 2025 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens eingereicht. Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Niederer Fläming hat am 23.06.2025 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Riesdorf an der L 715“ im Ortsteil Riesdorf gefasst.

Die Fläche wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederer Fläming teilweise als Mischbaufläche, über-wiegend jedoch als Grünfläche dargestellt. Die Planung befindet sich damit nicht in Übereinstimmung mit dem rechtskräftigen FNP. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird angestrebt, dörfliche Wohngebietsflächen (MDW) darzustellen.

Plangebiet

Der Geltungsbereich ist L-förmig und befindet sich am relativ zentral in der Ortslage von Riesdorf an der L 715. Die Flächen grenzen im Osten und Westen an bebaute Flächen an, die insgesamt als gemischte Bauflächen gemäß FNP dargestellt sind. Im Südwesten grenzt eine innerörtliche Grünfläche an, die der-zeit eine Pferdekoppel genutzt wird. Die in nordöstlicher Richtung angrenzenden Grundstücke sind unbebaut und werden landwirtschaftlich genutzt.

Amt Dahme / Mark

Frau K. Simon

Bruckbauer & Hennen GmbH

Frau A. Bruckbauer

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