4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sportanlage Koppehofer Feld", OT Vehlefanz in der Gemeinde Oberkrämer

Vehlefanz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 2 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Oberkrämer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 mit Beschluss- Nr. B-079/2025 die Billigung des Vorentwurfes der 4. Änderung des im OT Vehlefanz sowie hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Träger der öffentliche Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.

Das Plangebiet der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Gemeinde Oberkrämer im OT Vehlefanz südlich des Schäferweges, westlich der Bahnlinie Berlin-Schönholz-Kremmen. Es umfasst das Flurstück 105, Flur 9, Gemarkung Vehlefanz, mit einer Größe von 4,137 ha. Planungsziel ist es eine Gemeinbedarfsfläche/Sonderfläche „Sportanlagen“ zu sichern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Sportanlagen im Plangebiet zu schaffen. 

Gemeinde Oberkrämer, Bauleitplanung                         Planungsbüro Ludewig

Frau Kuhnert                                                                        Frau Ludewig

Perwenitzer Weg 2                                                              Ludewig@PlanungsbueroLudewig.de

16727 Oberkrämer

tanja.kuhnert@oberkraemer.de

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Öffentliche Auslegung der Planunterlagen als zusätzliches Angebot gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB:

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB erfolgt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 01.09.2025 während folgender Dienststunden:

Montag und Donnerstag:  8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag:                              8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:                                  8.00 - 11:30 Uhr

Ort der Auslegung: Gemeindeverwaltung Oberkrämer - Bürgersaal- Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer

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