Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ der Stadt Werneuchen in der Fassung vom Juli 2026

Werneuchen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 45 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Werneuchen

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Werneuchen

Veröffentlichung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ der Stadt Werneuchen in der Fassung vom Juli 2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung 03.09.2026 unter der Beschlussnummer BW/047/2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photo-voltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ der Stadt Werneuchen in der Fassung vom Juli 2026 mit Begründung, Anlage 1 sowie Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Stadt und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 21.09.2026 – 30.10.2026 wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ Stadt Werneuchen in der Fassung vom Juli 2026 mit Begründung, Anlage 1 sowie Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet unter eingestellt:

https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der oben genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 033398-81631 (Herr Günther) und Fr. Hupfer (Zimmer 109, Tel. 033398-81634) oder per Mail unter guenther@werneuchen.de möglich.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

Stellungnahme Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 17.03.2025 [Ziele der Raum-ordnung stehen nicht entgegen]

Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 24.03.2025 [keine Bedenken; Hinweis auf aktualisierte Handreichung „Planungskriterien für-PV-Freiflächenanlagen“]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf aktualisierte Handreichung „Planungskriterien für-PV-Freiflächenanlagen“ und auf Arbeitshilfe des Landes Brandenburg (2023)]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Abfallwirtschaftsbehörde: Hinweis auf die Ersatzbaustoffverordnung von 01.08.2023; Abstimmung zum Einsatz von Mineralischem Ersatzbaustoff (MEB) vor Baubeginn; Hinweise zum Rückbau von dauerhaft befestigten Flächen und zur vertraglichen Regelung]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Bodenschutzbehörde: keine Hinweise]

Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 07.03.2025 [keine Betroffenheit; fachliche Hinweise zur Geologie]

Stellungnahme Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ vom 25.02.2025 [keine Betroffenheit]

Schutzgut Klima und Luft

keine Stellungnahmen hierzu vorliegend

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf Durchführung einer Kartierung für die Artengruppe der Brutvögel nach SÜDBECK et al. (2005) inkl. Erstellung Konzept aus Vermeidung- und Minderungsmaßnahmen; weitere Betrachtung für wertgebende gefährdete Brutvogelarten als Indikatorarten für ökologische Gilde; Durchführung einer Betroffenheitsanalyse für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Großsäuger, Insekten, Farn- und Blütenpflanzen; Ergänzung in Begründung und Umweltbericht]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung anpassen: Flächenumfang u. Versiegelungsgrad Wege und Trafostationen, Bodenversiegelung nach Barnimer Modell ermitteln; Ergänzung Erläuterung zur extensiven Bewirtschaftung; Hinweis zur Ausbringung autochthonem Pflanzmaterial von regionaltypischem Saatgut aus Untersuchungsgebiet 22]

Schutzgut Wasser

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Wasserbehörde: keine Hinweise]

Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 11.03.2025 [Fachabteilung Wasserwirtschaft: keine Betroffenheit]

Stellungnahme Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ vom 25.02.2025 [keine Betroffenheit]

Schutzgut Mensch

Stellungnahme Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 19.03.2025 [keine Belange berührt]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Bevölkerungsschutz – Brandschutzdienst-stelle: Zustimmung unter Auflagen - Löschwasserversorgung als Grundschutz ist zu gewährleisten; Hinweis auf Entnahme von 48 m³/h über 2 Stunden und auf Einhaltung von Brandschutzstreifen von 5m Breite]

Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 11.03.2025 [Belang Immissionsschutz: keine Bedenken; keine detaillierte gutachterliche Untersuchung notwendig, wenn keine schutzbedürftigen Immissionsorte in einer Entfernung <100 m entfernt sind (Licht-Leitlinie Nr. 8.3); verbale Bewertung der betriebs- und baubedingte Wirkungen zu Blendungen und Geräuschimmissionen und Beschreibung von möglichen Maßnahmen zur Vermeidung; PV-Anlagen keine genehmigungs-bedürftige Anlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht; keine gutachterliche Untersuchung zu den Blendwirkungen erforderlich]

Stellungnahme Zentraldienst der Polizei Brandenburg vom 05.03.2025 [Kampfmittel-beseitigungsdienst: grundsätzlich keine Einwände; Verweis auf Kampfmittelverdachtsflächenkarte]

Stellungnahme Landesamt für Bauen und Verkehr vom 11.03.2025 [keine Bedenken]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Bauordnungs- und Planungsamt: Begründung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Denkmalschutzbehörde: Belange des Baudenkmalschutz sind nicht betroffen; kein Bodendenkmal bekannt; Hinweis zur Anzeigepflicht von Funden nach § 11 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Sachgebiet Landwirtschaft: keine Hinweise]

Stellungnahme Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 26.02.2025 [keine Bodendenkmale bekannt; Information zur Anzeigepflicht bei Funden nach § 11 BbgDSchG; Hinweis auf bauvorbereitende archäologische Prospektion; Hinweise zum Rückbau der Solaranlage]

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf d. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an guenther@werneuchen.de oder nadine.fleischer@n1-ingenieure.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Werneuchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Werneuchen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Werneuchen, den 03.09.2026

Astrid Hildebrand - Bürgermeisterin

Dipl.-Ing. (FH) Nadine Fleischer

Durchwahl: +49(0)3771 34020-48

E-Mail:    nadine.fleischer@n1-ingenieure.de

N1 Ingenieurgesellschaft mbH

August-Wellner-Straße 1

08280 Aue-Bad Schlema

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Werneuchen

Veröffentlichung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ der Stadt Werneuchen in der Fassung vom Juli 2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung 03.09.2026 unter der Beschlussnummer BW/047/2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photo-voltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ der Stadt Werneuchen in der Fassung vom Juli 2026 mit Begründung, Anlage 1 sowie Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Stadt und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 21.09.2026 – 30.10.2026 wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ Stadt Werneuchen in der Fassung vom Juli 2026 mit Begründung, Anlage 1 sowie Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet unter eingestellt:

https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der oben genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 033398-81631 (Herr Günther) und Fr. Hupfer (Zimmer 109, Tel. 033398-81634) oder per Mail unter guenther@werneuchen.de möglich.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

Stellungnahme Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 17.03.2025 [Ziele der Raum-ordnung stehen nicht entgegen]

Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 24.03.2025 [keine Bedenken; Hinweis auf aktualisierte Handreichung „Planungskriterien für-PV-Freiflächenanlagen“]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf aktualisierte Handreichung „Planungskriterien für-PV-Freiflächenanlagen“ und auf Arbeitshilfe des Landes Brandenburg (2023)]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Abfallwirtschaftsbehörde: Hinweis auf die Ersatzbaustoffverordnung von 01.08.2023; Abstimmung zum Einsatz von Mineralischem Ersatzbaustoff (MEB) vor Baubeginn; Hinweise zum Rückbau von dauerhaft befestigten Flächen und zur vertraglichen Regelung]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Bodenschutzbehörde: keine Hinweise]

Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 07.03.2025 [keine Betroffenheit; fachliche Hinweise zur Geologie]

Stellungnahme Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ vom 25.02.2025 [keine Betroffenheit]

Schutzgut Klima und Luft

keine Stellungnahmen hierzu vorliegend

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf Durchführung einer Kartierung für die Artengruppe der Brutvögel nach SÜDBECK et al. (2005) inkl. Erstellung Konzept aus Vermeidung- und Minderungsmaßnahmen; weitere Betrachtung für wertgebende gefährdete Brutvogelarten als Indikatorarten für ökologische Gilde; Durchführung einer Betroffenheitsanalyse für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Großsäuger, Insekten, Farn- und Blütenpflanzen; Ergänzung in Begründung und Umweltbericht]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Naturschutzbehörde: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung anpassen: Flächenumfang u. Versiegelungsgrad Wege und Trafostationen, Bodenversiegelung nach Barnimer Modell ermitteln; Ergänzung Erläuterung zur extensiven Bewirtschaftung; Hinweis zur Ausbringung autochthonem Pflanzmaterial von regionaltypischem Saatgut aus Untersuchungsgebiet 22]

Schutzgut Wasser

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Wasserbehörde: keine Hinweise]

Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 11.03.2025 [Fachabteilung Wasserwirtschaft: keine Betroffenheit]

Stellungnahme Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ vom 25.02.2025 [keine Betroffenheit]

Schutzgut Mensch

Stellungnahme Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 19.03.2025 [keine Belange berührt]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Bevölkerungsschutz – Brandschutzdienst-stelle: Zustimmung unter Auflagen - Löschwasserversorgung als Grundschutz ist zu gewährleisten; Hinweis auf Entnahme von 48 m³/h über 2 Stunden und auf Einhaltung von Brandschutzstreifen von 5m Breite]

Stellungnahme Landesamt für Umwelt vom 11.03.2025 [Belang Immissionsschutz: keine Bedenken; keine detaillierte gutachterliche Untersuchung notwendig, wenn keine schutzbedürftigen Immissionsorte in einer Entfernung <100 m entfernt sind (Licht-Leitlinie Nr. 8.3); verbale Bewertung der betriebs- und baubedingte Wirkungen zu Blendungen und Geräuschimmissionen und Beschreibung von möglichen Maßnahmen zur Vermeidung; PV-Anlagen keine genehmigungs-bedürftige Anlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht; keine gutachterliche Untersuchung zu den Blendwirkungen erforderlich]

Stellungnahme Zentraldienst der Polizei Brandenburg vom 05.03.2025 [Kampfmittel-beseitigungsdienst: grundsätzlich keine Einwände; Verweis auf Kampfmittelverdachtsflächenkarte]

Stellungnahme Landesamt für Bauen und Verkehr vom 11.03.2025 [keine Bedenken]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Bauordnungs- und Planungsamt: Begründung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Untere Denkmalschutzbehörde: Belange des Baudenkmalschutz sind nicht betroffen; kein Bodendenkmal bekannt; Hinweis zur Anzeigepflicht von Funden nach § 11 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)]

Stellungnahme Landkreis Barnim vom 17.03.2025 [Sachgebiet Landwirtschaft: keine Hinweise]

Stellungnahme Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 26.02.2025 [keine Bodendenkmale bekannt; Information zur Anzeigepflicht bei Funden nach § 11 BbgDSchG; Hinweis auf bauvorbereitende archäologische Prospektion; Hinweise zum Rückbau der Solaranlage]

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf d. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an guenther@werneuchen.de oder nadine.fleischer@n1-ingenieure.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Schönfeld-Nord“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Werneuchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Werneuchen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Werneuchen, den 03.09.2026

Astrid Hildebrand - Bürgermeisterin

Dipl.-Ing. (FH) Nadine Fleischer

Durchwahl: +49(0)3771 34020-48

E-Mail:    nadine.fleischer@n1-ingenieure.de

N1 Ingenieurgesellschaft mbH

August-Wellner-Straße 1

08280 Aue-Bad Schlema

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