Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz X BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30 / 2025
Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der denkmalgeschützten ehemaligen Offizierssiedlung (Bergviertel) im Süden der ehemaligen Heeres Reit- und Fahrschule und Kavallerieschule Krampnitz. Der Bebauungsplan Nr. 141-2 stellt einen wesentlichen Baustein zur zielgerichteten und geordneten städtebaulichen Entwicklung des Bergviertels mit Wohnen, untergeordneten gewerblichen Nutzungen, sozialer Infrastruktur sowie entsprechenden Grün- und Freiflächen dar.
Aufgrund des Erhalts denkmalgeschützter Bausubstanz sowie einer drei- bis viergeschossigen Zeilenbebauung und viergeschossigen Punkthäusern wird sich das Bergviertel von den Strukturen des übrigen neuen Stadtquartiers Krampnitz unterscheiden. Durch seine Festsetzungen wird der Bebauungsplan Nr. 141-2 dazu beitragen, Ressourcen zu schonen sowie die entsprechenden Lebensgrundlagen gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauGB zu schützen und zu entwickeln. Der Bebauungsplan leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Frau Frenz
Tel.: 0331-289 2528
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de
Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:
Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Einsichtnahme in DIN-Normen:
Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften
und können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung,
Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
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Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30 / 2025
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.