Bebauungsplan "Kyritzer Unterseeinsel"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 25.02.2015 mit Beschluss-Vorlagen Nr. SV/003/2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kyritzer Unterseeinsel“ im zweistufigen Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kyritz Ausgabe 01/2015 vom 16.03.2015 öffentlich bekannt gemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kyritzer Unterseeinsel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Planzeichenerklärung zu Teil A, den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit Umweltbericht, gebilligt. Auch die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft. Die Zwischenabwägung wurde gebilligt. Des Weiteren wurde beschlossen, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Planauslegung sowie die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ca. 1,6 ha groß und umfasst in der Flur 12 der Gemarkung Kyritz mit dem Flurstück 2 die Unterseeinsel sowie die in 17 m Breite umgebende Wasserfläche im Flurstück 3 derselben Flur.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kyritzer Unterseeinsel“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um zum einen in dem Gebäude der historischen Ausflugsgastronomie eine Betriebswohnung zu realisieren und zusätzlich den Sanitärbereich zu verbessern und zu vergrößern und zum anderen die Realisierung von Übernachtungsmöglichkeiten in Form von schwimmenden Übernachtungshütten zu ermöglichen. Dafür wird landseitig das 1.706 qm große Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gaststätte, Betriebswohnung“ festgesetzt. Wasserseitig wird eine 550 qm große Wasserfläche mit der Zweckbestimmung „Stegerweiterung für Schwimmhütten“ festgesetzt. Alle weiteren Festsetzungen sind bestandsorientiert.
Stadt Kyritz
Amt für Stadtentwicklung und Bauen
SG Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Herr Jens Eggert
Tel.: 033971 85 268
E-mail: bauamt@kyritz.de
Marktplatz 1
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